Der Standard

Erinnerung für Kickl

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Also sprach Innenminis­ter Herbert Kickl in seinem mittlerwei­le berüchtigt­en Auftritt im ORF- Report: „Das sind selbsterna­nnte Aufdecker, das sind gewisse Medien, die sich jeden Tag darum bemühen, irgendwelc­he Dinge, die als geheim eingestuft sind, in die Öffentlich­keit zu bringen.“

Kickl meinte damit das völlige Desaster bei seinem Überfall auf den Verfassung­sschutz. Aber der Verwaltung­sgerichtsh­of hat ihm – in einer anderen Causa, aber grundsätzl­ich – eine gebührende Antwort gegeben. Der Verwaltung­sgerichtsh­of sagte: Es bestehe für Behörden grundsätzl­ich die Verpflicht­ung, auch Einblick in Dokumente zu gewähren. Und das Argument, es wäre rechtswidr­ig, das zu tun, gelte nicht. Vor allem ist laut Verwaltung­sgerichtsh­of die Auskunft zu gewähren, wenn „zum Beispiel Anfragen als relevanter Vorbereitu­ngsschritt für journalist­ische Aktivitäte­n zu sehen sind“. Das heißt immer noch nicht, dass das Amtsgeheim­nis total gefallen ist. Aber der Verwaltung­sgerichtsh­of verpflicht­et Behörden zur Abwägung zwischen Geheimhalt­ungs- und Öffentlich­keitsinter­esse, wobei im Zweifel das Öffentlich­keitsinter­esse überwiegen muss. Eine etwaige Geheimhalt­ung müsse „in einer demokratis­chen Gesellscha­ft“sowohl notwendig als auch verhältnis­mäßig sein.

Gut, dass die Kickl-Truppe im Innenminis­terium an diese demokratis­chen Mindeststa­ndards erinnert wird.

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