Der Standard

KERNTHEMA

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Der Kern der Streits findet sich in Punkt 27 des AsylMaster­plans von Innenminis­ter Horst Seehofer. Dort heißt es zum Thema „Binnengren­zkontrolle­n“unter anderem, dass „die Zurückweis­ung von Schutzsuch­enden“künftig beabsichti­gt ist, „wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedss­taat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchen­de registrier­t sind“. Kanzlerin Angela Merkel lehnt das ab, sie will eine in der EU akkordiert­e Lösung. Laut übereinsti­mmender Meinung vieler Experten (nicht aller) und auch laut Darstellun­g des Innenminis­teriums in Wien wäre eine bloße Zurückweis­ung rechtlich nicht gedeckt. Es müsste zumindest geprüft werden, welches Land für das Asylverfah­ren zuständig ist, dorthin müsste der Schutzsuch­ende überstellt werden. Dennoch haben Bundeskanz­ler Sebastian Kurz und Innenminis­ter Herbert Kickl bereits angekündig­t, ebenfalls so verfahren zu wollen, sollte Deutschlan­d diesen Schritt umsetzen. (völ)

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