KERNTHEMA
Der Kern der Streits findet sich in Punkt 27 des AsylMasterplans von Innenminister Horst Seehofer. Dort heißt es zum Thema „Binnengrenzkontrollen“unter anderem, dass „die Zurückweisung von Schutzsuchenden“künftig beabsichtigt ist, „wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind“. Kanzlerin Angela Merkel lehnt das ab, sie will eine in der EU akkordierte Lösung. Laut übereinstimmender Meinung vieler Experten (nicht aller) und auch laut Darstellung des Innenministeriums in Wien wäre eine bloße Zurückweisung rechtlich nicht gedeckt. Es müsste zumindest geprüft werden, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist, dorthin müsste der Schutzsuchende überstellt werden. Dennoch haben Bundeskanzler Sebastian Kurz und Innenminister Herbert Kickl bereits angekündigt, ebenfalls so verfahren zu wollen, sollte Deutschland diesen Schritt umsetzen. (völ)