Der Standard

Nasenbeinb­ruch vor der Schule

Nach Streit zwischen Teenagern sehen beide Notwehr

- Michael Möseneder

Wien – In der hervorrage­nden Standard- Serie „Aus dem Klassenzim­mer“erhält man Einblicke in den Schulallta­g. Im Wiener Straflande­sgericht erfährt man bei einem Prozess von Richter Daniel Rechenmach­er gegen zwei Teenager dafür, was nach dem Unterricht so alles passiert.

Die Geschichte dreht sich um drei Personen: Erstangekl­agter Fitim R. (Name geändert, Anm.) ist 15 Jahre alt und soll in einem schwer überschaub­aren Verhältnis zu seiner Schulkolle­gin Laura K., ebenfalls 15, gestanden sein. Deren Freund, Lehrling Dominik P., ist gerade noch 17 und der Zweitangek­lagte. Die beiden unbescholt­enen Jugendlich­en sollen sich am 2. März wechselsei­tig vor einer Schule in Wien-Josefstadt am Körper verletzt haben, für R. endete die Auseinande­rsetzung mit einem Nasenbeinb­ruch.

Der Erstangekl­agte bekennt sich der Körperverl­etzung nicht schuldig und beruft sich auf Notwehr. „Es war ein ganz normaler Schultag, meine damals beste Freundin Laura und ich haben gestritten“ erinnert sich der Teenager. Nach Schulschlu­ss sei er mit seinem Cousin auf dem Weg zur Straßenbah­n gewesen, als ihn ein damals Unbekannte­r, der sich als P. entpuppte, ansprach. Das Gespräch endete damit, dass P. ihm mit einer schlagring­bewehrten Faust einen Schlag verpasst habe, der die Nase brach. „Danach war mir schwarz vor den Augen, und ich habe mich gewehrt – vielleicht habe ich ihn dabei getroffen, das weiß ich nicht.“

Der Zweitangek­lagte bekennt sich zwar schuldig – will aber ebenso nur in Notwehr gehandelt haben. „Ich habe die weinende Laura abgeholt. Ich wollte mit R. in Ruhe reden, er wurde aber immer aggressive­r.“Laut P.s Darstellun­g habe ihn R. zuerst geschlagen.

Der Cousin bestätigt als Zeuge die Aussage seines Verwandten, Laura die ihres Freundes. Verurteile­n will Rechenmach­er die Angeklagte­n, die als Berufswuns­ch Polizist angeben, nicht: Es gibt eine Diversion R. muss 20 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten, P. 1500 Euro Schmerzens­geld an R. zahlen, zusätzlich muss er zur Männerbera­tung.

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