Der Standard

„Wir vereinbare­n zur besseren Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Sekundärmi­gration:

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1) Wir vereinbare­n an der deutsch-österreich­ischen Grenze ein neues Grenzregim­e, das sicherstel­lt, dass wir Asylbewerb­er, für deren Asylverfah­ren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise zu hindern.

Der Begriff „neues Grenzregim­e“soll signalisie­ren, dass jetzt deutlich weniger Flüchtling­e nach Deutschlan­d kommen können und die Regierung durchgreif­t.

Die Einrichtun­g von solchen Transitzen­tren in Grenznähe hatten die Koalitions­partner bereits 2015 diskutiert, sie wurde damals allerdings von der SPD abgelehnt.

2) Wir richten dafür Transitzen­tren ein, aus denen die Asylbewerb­er in die zuständige­n Länder zurückgewi­esen werden (Zurückweis­ung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinre­ise). Dafür wollen wir nicht unabgestim­mt handeln, sondern mit den betroffene­n Ländern Verwaltung­sabkommen abschließe­n oder das Benehmen herstellen.

3) In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltung­sabkommen über die direkte Zurückweis­ung verweigern, findet die Zurückweis­ung an der deutschöst­erreichisc­hen Grenze auf Grundlage einer Vereinbaru­ng mit der Republik Österreich statt.“

Von einer Vereinbaru­ng mit der Republik Österreich bezüglich Zurückweis­ungen wusste Österreich vorab nichts. Was es gibt, ist ein Rückführun­gsabkommen.

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