„Wir vereinbaren zur besseren Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Sekundärmigration:
1) Wir vereinbaren an der deutsch-österreichischen Grenze ein neues Grenzregime, das sicherstellt, dass wir Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise zu hindern.
Der Begriff „neues Grenzregime“soll signalisieren, dass jetzt deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen können und die Regierung durchgreift.
Die Einrichtung von solchen Transitzentren in Grenznähe hatten die Koalitionspartner bereits 2015 diskutiert, sie wurde damals allerdings von der SPD abgelehnt.
2) Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abschließen oder das Benehmen herstellen.
3) In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutschösterreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.“
Von einer Vereinbarung mit der Republik Österreich bezüglich Zurückweisungen wusste Österreich vorab nichts. Was es gibt, ist ein Rückführungsabkommen.