Abbrüche in Wien gestoppt
Änderung der Bauordnung sieht Schutz alter Häuser vor
Wien – In der Radetzkystraße 24–26 im dritten Wiener Gemeindebezirk steht die Baustelle still: Hier wurde, wie berichtet, am Dach bereits mit Abbrucharbeiten begonnen, obwohl im 170 Jahre alten Haus noch Altmieter wohnen. Vergangenen Samstag trat allerdings eine Änderung der Wiener Bauordnung in Kraft, die auch bereits begonnene Abbrüche betrifft: Wer ein Haus abreißen will, braucht dafür eine Bewilligung der MA 19.
Rund 80 Baustellen mussten Mitarbeiter der Wiener Baupolizei seither aufsuchen, um sie einzustellen, berichtet Bernhard Gutternigh von der Baupolizei (MA 37). „Neuralgische Baustellen“seien noch am Samstag besucht worden, teils um sieben Uhr morgens.
Wegräumen von Schutt
„Der Baustopp ist größtenteils akzeptiert worden“, sagt Gutternigh. „Und wir kontrollieren die Baustellen konsequent weiter. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.“Ein weiteres Abtragen trotz Baustopps sei bis dato nicht bekannt.
Einige Abbruchunternehmer argumentierten allerdings schon am Wochenende mit „Gefahr im Verzug“und wollten weiter abreißen, „das war allerdings nicht ganz schlüssig“, so Gutternigh. Sicherungsmaßnahmen – etwa das Be- seitigen von losen Teilen – sowie das Wegräumen von Schutt sind weiterhin gestattet.
In der Radetzkystraße bestätigen Mieter, dass es nach Stützarbeiten zur Absicherung am Samstag keine Arbeiten mehr gegeben hat. Hinter einem Bauzaun liegen alte Fenster und Teile von Möbeln. Bei unbewohnten Wohnungen wurden bereits die Fenster herausgerissen. Vor dem Haus stehen zwei Baustellen-WCs, die eine Altmieterin mittlerweile mit Klebeband versperrt hat, um ungebetene Gäste fernzuhalten.
Sie hofft nun, dass das Gebäude von der MA 19 als erhaltenswert eingestuft wird – und das Dach wieder repariert werden muss. „Bei der MA 19 wird man sich das gewissenhaft und gut anschauen“, sagt Daniel Benyes, Sprecher von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Die Baupolizei werde dann technisch prüfen, was noch instand gesetzt werden kann. Im Wohnbauressort wird auch betont, dass die Novelle der Bauordnung ein Schutz für die Mieter ist, weil durch die nötige Bewilligung durch die MA 19 eine „zusätzliche Schleife“eingezogen wurde.
Für viele Häuser kommt der Schutz zu spät, sie wurden in der Vorwoche noch unter Hochdruck abgerissen, nun müssen nur noch Schutthaufen abtransportiert werden. (zof)