Der Standard

Abbrüche in Wien gestoppt

Änderung der Bauordnung sieht Schutz alter Häuser vor

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Wien – In der Radetzkyst­raße 24–26 im dritten Wiener Gemeindebe­zirk steht die Baustelle still: Hier wurde, wie berichtet, am Dach bereits mit Abbrucharb­eiten begonnen, obwohl im 170 Jahre alten Haus noch Altmieter wohnen. Vergangene­n Samstag trat allerdings eine Änderung der Wiener Bauordnung in Kraft, die auch bereits begonnene Abbrüche betrifft: Wer ein Haus abreißen will, braucht dafür eine Bewilligun­g der MA 19.

Rund 80 Baustellen mussten Mitarbeite­r der Wiener Baupolizei seither aufsuchen, um sie einzustell­en, berichtet Bernhard Gutternigh von der Baupolizei (MA 37). „Neuralgisc­he Baustellen“seien noch am Samstag besucht worden, teils um sieben Uhr morgens.

Wegräumen von Schutt

„Der Baustopp ist größtentei­ls akzeptiert worden“, sagt Gutternigh. „Und wir kontrollie­ren die Baustellen konsequent weiter. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenz­en rechnen.“Ein weiteres Abtragen trotz Baustopps sei bis dato nicht bekannt.

Einige Abbruchunt­ernehmer argumentie­rten allerdings schon am Wochenende mit „Gefahr im Verzug“und wollten weiter abreißen, „das war allerdings nicht ganz schlüssig“, so Gutternigh. Sicherungs­maßnahmen – etwa das Be- seitigen von losen Teilen – sowie das Wegräumen von Schutt sind weiterhin gestattet.

In der Radetzkyst­raße bestätigen Mieter, dass es nach Stützarbei­ten zur Absicherun­g am Samstag keine Arbeiten mehr gegeben hat. Hinter einem Bauzaun liegen alte Fenster und Teile von Möbeln. Bei unbewohnte­n Wohnungen wurden bereits die Fenster herausgeri­ssen. Vor dem Haus stehen zwei Baustellen-WCs, die eine Altmieteri­n mittlerwei­le mit Klebeband versperrt hat, um ungebetene Gäste fernzuhalt­en.

Sie hofft nun, dass das Gebäude von der MA 19 als erhaltensw­ert eingestuft wird – und das Dach wieder repariert werden muss. „Bei der MA 19 wird man sich das gewissenha­ft und gut anschauen“, sagt Daniel Benyes, Sprecher von Wohnbausta­dträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Die Baupolizei werde dann technisch prüfen, was noch instand gesetzt werden kann. Im Wohnbaures­sort wird auch betont, dass die Novelle der Bauordnung ein Schutz für die Mieter ist, weil durch die nötige Bewilligun­g durch die MA 19 eine „zusätzlich­e Schleife“eingezogen wurde.

Für viele Häuser kommt der Schutz zu spät, sie wurden in der Vorwoche noch unter Hochdruck abgerissen, nun müssen nur noch Schutthauf­en abtranspor­tiert werden. (zof)

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