Einmaleins der neuen Arbeitszeit
Kommt der Zwölfstundentag oder ist die Aufregung übertrieben? Das neue Arbeitszeitgesetz soll heute, Donnerstag, beschlossen werden. Ein Wegweiser durch die wichtigsten Änderungen.
Zwölf Stunden zu arbeiten war in Österreich schon bisher möglich. Nicht nur im öffentlichen Dienst, bei Krankenschwestern und Polizisten. Ausnahmeregelungen erlaubten die langen Tage auch in der Privatwirtschaft. Die türkis-blaue Koalition wird die bisher strikten Voraussetzungen, unter denen dies erlaubt war, lockern.
In Unternehmen mit Betriebsrat konnte die maximale Arbeitszeit schon bisher für begrenzte Zeit auf zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche ausgedehnt werden. Darüber musste in Betrieben mit Betriebsrat eine Vereinbarung geschlossen werden. Diese Anforderung fällt. Eine Vereinbarung kann abgeschlossen werden, ein Zwang besteht nicht mehr. Die Arbeitnehmerverbände orten darin eine Schwächung ihrer Position. In Unternehmen ohne Betriebsrat waren Zwölfstundentage auch möglich, allerdings musste das ein Amtsarzt absegnen. Diese Voraussetzung, die Arbeitgeber als veraltet kritisierten, fällt ebenso.
Heißt das, künftig kann es immer die 60-Stunden-Woche geben? Nein. Den Rahmen gibt eine EU-Richtlinie vor: Innerhalb eines Zeitraums von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Wer einmal 60 Stunden arbeitet, muss zum Ausgleich freie Tage bekommen oder wochenweise weniger arbeiten.