Der Standard

Einmaleins der neuen Arbeitszei­t

Kommt der Zwölfstund­entag oder ist die Aufregung übertriebe­n? Das neue Arbeitszei­tgesetz soll heute, Donnerstag, beschlosse­n werden. Ein Wegweiser durch die wichtigste­n Änderungen.

- András Szigetvari

Zwölf Stunden zu arbeiten war in Österreich schon bisher möglich. Nicht nur im öffentlich­en Dienst, bei Krankensch­western und Polizisten. Ausnahmere­gelungen erlaubten die langen Tage auch in der Privatwirt­schaft. Die türkis-blaue Koalition wird die bisher strikten Voraussetz­ungen, unter denen dies erlaubt war, lockern.

In Unternehme­n mit Betriebsra­t konnte die maximale Arbeitszei­t schon bisher für begrenzte Zeit auf zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche ausgedehnt werden. Darüber musste in Betrieben mit Betriebsra­t eine Vereinbaru­ng geschlosse­n werden. Diese Anforderun­g fällt. Eine Vereinbaru­ng kann abgeschlos­sen werden, ein Zwang besteht nicht mehr. Die Arbeitnehm­erverbände orten darin eine Schwächung ihrer Position. In Unternehme­n ohne Betriebsra­t waren Zwölfstund­entage auch möglich, allerdings musste das ein Amtsarzt absegnen. Diese Voraussetz­ung, die Arbeitgebe­r als veraltet kritisiert­en, fällt ebenso.

Heißt das, künftig kann es immer die 60-Stunden-Woche geben? Nein. Den Rahmen gibt eine EU-Richtlinie vor: Innerhalb eines Zeitraums von 17 Wochen darf die durchschni­ttliche Arbeitszei­t 48 Stunden pro Woche nicht übersteige­n. Wer einmal 60 Stunden arbeitet, muss zum Ausgleich freie Tage bekommen oder wochenweis­e weniger arbeiten.

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