Mach das! Freiwillig
Hitzig diskutiert wird vor allem darüber, wann Arbeitnehmer die elfte und zwölfte Arbeitsstunde ablehnen können. Darf die Kassiererin im Bekleidungsgeschäft sagen, dass sie nur zehnstündige Schichten übernehmen kann, weil sie danach ihre Kinder abholen muss?
In dem von ÖVP und FPÖ ursprünglich im Nationalrat eingebrachten Gesetzesantrag war ein solches Ablehnungsrecht nicht vorgesehen. Die Kassiererin hätte die elfte und zwölfte Arbeitsstunde nur aus „überwiegend persönlichen Interessen“ablehnen dürfen. Welche Interessen damit umfasst sind, hätten im Streitfall Gerichte beurteilen müssen. Nach heftiger Kritik wurde der Passus abgeändert.
Der Gesetzesvorschlag, über den heute, Donnerstag, im Nationalrat abgestimmt wird, sieht vor, dass Arbeitnehmer nach der zehnten Arbeitsstunde weitere Überstunden „ohne Angabe von Gründen“ablehnen dürfen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass in der Praxis Arbeitnehmer im Regelfall nicht einfach Nein sagen können. Der Druck auf Beschäftigte werde steigen.
Allerdings wird festgeschrieben, dass Arbeitnehmer bei Bezahlung und Aufstiegschancen nicht benachteiligt werden dürfen, weil sie die elfte und zwölfte Stunde ablehnen. Wer gekündigt wird und vom Ablehnungsrecht Gebrauch macht, kann dagegen gerichtlich vorgehen.