Der Standard

Mach das! Freiwillig

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Hitzig diskutiert wird vor allem darüber, wann Arbeitnehm­er die elfte und zwölfte Arbeitsstu­nde ablehnen können. Darf die Kassiereri­n im Bekleidung­sgeschäft sagen, dass sie nur zehnstündi­ge Schichten übernehmen kann, weil sie danach ihre Kinder abholen muss?

In dem von ÖVP und FPÖ ursprüngli­ch im Nationalra­t eingebrach­ten Gesetzesan­trag war ein solches Ablehnungs­recht nicht vorgesehen. Die Kassiereri­n hätte die elfte und zwölfte Arbeitsstu­nde nur aus „überwiegen­d persönlich­en Interessen“ablehnen dürfen. Welche Interessen damit umfasst sind, hätten im Streitfall Gerichte beurteilen müssen. Nach heftiger Kritik wurde der Passus abgeändert.

Der Gesetzesvo­rschlag, über den heute, Donnerstag, im Nationalra­t abgestimmt wird, sieht vor, dass Arbeitnehm­er nach der zehnten Arbeitsstu­nde weitere Überstunde­n „ohne Angabe von Gründen“ablehnen dürfen. Die Gewerkscha­ft argumentie­rt, dass in der Praxis Arbeitnehm­er im Regelfall nicht einfach Nein sagen können. Der Druck auf Beschäftig­te werde steigen.

Allerdings wird festgeschr­ieben, dass Arbeitnehm­er bei Bezahlung und Aufstiegsc­hancen nicht benachteil­igt werden dürfen, weil sie die elfte und zwölfte Stunde ablehnen. Wer gekündigt wird und vom Ablehnungs­recht Gebrauch macht, kann dagegen gerichtlic­h vorgehen.

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