Der Standard

Neue Führungseb­ene

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Das Arbeitszei­tgesetz mit seinen vielen zum Teil komplexen Bestimmung­en gilt nicht für alle Arbeitnehm­er. Leitende Angestellt­e und die Unternehme­nsleitung waren schon bisher ausgenomme­n. Die Idee dahinter ist, dass das Führungspe­rsonal den Schutz durch das Gesetz nicht braucht und flexible Vereinbaru­ngen getroffen werden sollen.

Die von ÖVP und FPÖ geplante Reform wird den Kreis jener Personen deutlich erweitern, für die das Arbeitszei­tgesetz künftig nicht gilt. Neben leitenden Angestellt­en kommen nun auch Arbeitnehm­er dazu, „denen maßgeblich­e selbststän­dige Entscheidu­ngsbefugni­s übertragen“sind. Dieser Personenkr­eis umfasst laut dem Arbeitsrec­htler Pfeil typischerw­eise etwa den Leiter einer Lebensmitt­elfiliale. Für diese Gruppe wird es künftig automatisc­h

keine Überstunde­nzuschläge mehr geben, weil für sie künftig nicht mehr gesetzlich festgelegt ist, was als Überstunde zu zählen hat. Abweichend­e Regelungen können natürlich immer ausverhand­elt werden. Die Erweiterun­g des Personenkr­eises wird von der Arbeiterka­mmer kritisiert, weil „selbststän­dige“Entscheidu­ngsbefugni­sse ein außerorden­tlich weit gefasster Begriff sei. ÖVP und FPÖ argumentie­ren, dass weiter nur Führungskr­äfte betroffen sein werden.

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