Neue Führungsebene
Das Arbeitszeitgesetz mit seinen vielen zum Teil komplexen Bestimmungen gilt nicht für alle Arbeitnehmer. Leitende Angestellte und die Unternehmensleitung waren schon bisher ausgenommen. Die Idee dahinter ist, dass das Führungspersonal den Schutz durch das Gesetz nicht braucht und flexible Vereinbarungen getroffen werden sollen.
Die von ÖVP und FPÖ geplante Reform wird den Kreis jener Personen deutlich erweitern, für die das Arbeitszeitgesetz künftig nicht gilt. Neben leitenden Angestellten kommen nun auch Arbeitnehmer dazu, „denen maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnis übertragen“sind. Dieser Personenkreis umfasst laut dem Arbeitsrechtler Pfeil typischerweise etwa den Leiter einer Lebensmittelfiliale. Für diese Gruppe wird es künftig automatisch
keine Überstundenzuschläge mehr geben, weil für sie künftig nicht mehr gesetzlich festgelegt ist, was als Überstunde zu zählen hat. Abweichende Regelungen können natürlich immer ausverhandelt werden. Die Erweiterung des Personenkreises wird von der Arbeiterkammer kritisiert, weil „selbstständige“Entscheidungsbefugnisse ein außerordentlich weit gefasster Begriff sei. ÖVP und FPÖ argumentieren, dass weiter nur Führungskräfte betroffen sein werden.