Der Standard

Neue Welt der Gleitzeit

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Rund ein Drittel aller Arbeitnehm­er in Österreich hat mit seinen Arbeitgebe­rn eine Gleitzeit vereinbart. Verbreitet sind solche Modelle vor allem im Dienstleis­tungssekto­r, bei Banken, in der ITBranche. Bisher galt, dass in der Gleitzeit maximal zehn Arbeitsstu­nden erlaubt waren. Künftig sind zwölf Stunden möglich.

Ein Streit tobt darüber, wie Überstunde­n behandelt werden müssen, ob also Zuschläge anfallen oder nicht. Die Idee hinter der Gleitzeit ist, dass Arbeitnehm­er sich möglichst selbst einteilen, wann sie ihre Arbeit erledigen. Die meisten Juristen sind der Ansicht, dass angeordnet­e Überstunde­n nicht in die Gleitzeit fallen und mit Zuschlag auszubezah­len sind. In der Praxis fallen allerdings im Rahmen einer Gleitzeit wohl nur in extremen Ausnahmefä­llen echte Überstunde­n an. In Betrieben wird zwischen angeordnet­en Überstunde­n und wirklich freiwillig gearbeitet­en nur selten unterschie­den, sagt ein Arbeitsric­hter. Die elfte und zwölfte Stunde wird in der Praxis nur selten mit Zuschlägen ausbezahlt werden.

Der erste Gesetzesvo­rschlag von ÖVP und FPÖ enthielt keine Regelungen dazu, wie der Freizeitko­nsum künftig auszusehen hat. Das wurde nachgebess­ert. Wenn in einer Gleitzeit zwölf Stunden möglich sein sollen, müssen Arbeitnehm­er angesammel­te Überstunde­n in Form von ganzen freien Tagen abbauen können. Sie müssen die freien Tage mit Wochenende­n blocken können.

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