Neue Welt der Gleitzeit
Rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in Österreich hat mit seinen Arbeitgebern eine Gleitzeit vereinbart. Verbreitet sind solche Modelle vor allem im Dienstleistungssektor, bei Banken, in der ITBranche. Bisher galt, dass in der Gleitzeit maximal zehn Arbeitsstunden erlaubt waren. Künftig sind zwölf Stunden möglich.
Ein Streit tobt darüber, wie Überstunden behandelt werden müssen, ob also Zuschläge anfallen oder nicht. Die Idee hinter der Gleitzeit ist, dass Arbeitnehmer sich möglichst selbst einteilen, wann sie ihre Arbeit erledigen. Die meisten Juristen sind der Ansicht, dass angeordnete Überstunden nicht in die Gleitzeit fallen und mit Zuschlag auszubezahlen sind. In der Praxis fallen allerdings im Rahmen einer Gleitzeit wohl nur in extremen Ausnahmefällen echte Überstunden an. In Betrieben wird zwischen angeordneten Überstunden und wirklich freiwillig gearbeiteten nur selten unterschieden, sagt ein Arbeitsrichter. Die elfte und zwölfte Stunde wird in der Praxis nur selten mit Zuschlägen ausbezahlt werden.
Der erste Gesetzesvorschlag von ÖVP und FPÖ enthielt keine Regelungen dazu, wie der Freizeitkonsum künftig auszusehen hat. Das wurde nachgebessert. Wenn in einer Gleitzeit zwölf Stunden möglich sein sollen, müssen Arbeitnehmer angesammelte Überstunden in Form von ganzen freien Tagen abbauen können. Sie müssen die freien Tage mit Wochenenden blocken können.