EuGH: Airline muss Entschädigung zahlen
– Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben – auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. Im konkreten Fall ist Tui-Fly in der Pflicht: Die Fluggesellschaft hatte den Flieger samt Besatzung von Thomson Airways gemietet, auf dem Flugticket stand „ausgeführt von Thomson Airways“. (dpa)