Der Standard

EuGH: Airline muss Entschädig­ung zahlen

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– Reisende bekommen bei stundenlan­ger Verspätung ihre Entschädig­ung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben – auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellscha­ft gehört. Das entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f am Mittwoch in Luxemburg. Die finanziell­e Verantwort­ung bei Annullieru­ng oder Verspätung trage die Gesellscha­ft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. Im konkreten Fall ist Tui-Fly in der Pflicht: Die Fluggesell­schaft hatte den Flieger samt Besatzung von Thomson Airways gemietet, auf dem Flugticket stand „ausgeführt von Thomson Airways“. (dpa)

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