Es kann weiter gestraft werden
Regierung schwächt Verwaltungsstrafrechtsreform ab
Wien – Die Koalition hat das Prinzip „Beraten statt Strafen“im Verwaltungsstrafrecht in letzter Minute noch etwas abgeschwächt. Anders als ursprünglich geplant kann nun in den jeweiligen Gesetzen festgelegt werden, dass auch in Zukunft nicht erst beraten, sondern gleich gestraft wird.
Grundsätzlich sieht die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossene Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes vor, dass bei Verwaltungsübertretungen durch Firmen und Personen erst im Wiederholungsfall eine Strafe bezahlt werden muss. Und zwar in jenen Fällen, wo weder Personen noch Sachgüter gefährdet wurden. Auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen ist ein Strafverzicht ausgeschlossen.
Mittels Abänderungsantrag haben ÖVP und FPÖ am Mittwoch- abend dann noch eine weitere Einschränkung eingezogen: Demnach kann auch in Zukunft in den einzelnen Gesetzen festgelegt werden, dass das Prinzip „Beraten statt Strafen“nicht zur Anwendung kommt. Damit kommt die Koalition Kritikern, insbesondere aus Wien entgegen, wo befürchtet worden war, dass man künftig die Wegräumpflicht von Hundekot, das Alkoholverbot am Praterstern oder Schwarzfahrer nicht mehr ordentlich kontrollieren könnte.
Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) begrüßte die Abänderungen auch. Wien könne – wie alle anderen Bundesländer natürlich auch – nun selbst festlegen, wann das Prinzip „Beraten statt Strafen“zur Anwendung komme. Die SPÖ hatte den Änderungen am Mittwochabend übrigens nicht zugestimmt – trotz dieser Anpassung. (APA)