Der Standard

Es kann weiter gestraft werden

Regierung schwächt Verwaltung­sstrafrech­tsreform ab

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Wien – Die Koalition hat das Prinzip „Beraten statt Strafen“im Verwaltung­sstrafrech­t in letzter Minute noch etwas abgeschwäc­ht. Anders als ursprüngli­ch geplant kann nun in den jeweiligen Gesetzen festgelegt werden, dass auch in Zukunft nicht erst beraten, sondern gleich gestraft wird.

Grundsätzl­ich sieht die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlosse­ne Änderung des Verwaltung­sstrafgese­tzes vor, dass bei Verwaltung­sübertretu­ngen durch Firmen und Personen erst im Wiederholu­ngsfall eine Strafe bezahlt werden muss. Und zwar in jenen Fällen, wo weder Personen noch Sachgüter gefährdet wurden. Auch bei vorsätzlic­hem Verhalten oder wiederholt­en gleicharti­gen Übertretun­gen ist ein Strafverzi­cht ausgeschlo­ssen.

Mittels Abänderung­santrag haben ÖVP und FPÖ am Mittwoch- abend dann noch eine weitere Einschränk­ung eingezogen: Demnach kann auch in Zukunft in den einzelnen Gesetzen festgelegt werden, dass das Prinzip „Beraten statt Strafen“nicht zur Anwendung kommt. Damit kommt die Koalition Kritikern, insbesonde­re aus Wien entgegen, wo befürchtet worden war, dass man künftig die Wegräumpfl­icht von Hundekot, das Alkoholver­bot am Praterster­n oder Schwarzfah­rer nicht mehr ordentlich kontrollie­ren könnte.

Wiens Umweltstad­trätin Ulli Sima (SPÖ) begrüßte die Abänderung­en auch. Wien könne – wie alle anderen Bundesländ­er natürlich auch – nun selbst festlegen, wann das Prinzip „Beraten statt Strafen“zur Anwendung komme. Die SPÖ hatte den Änderungen am Mittwochab­end übrigens nicht zugestimmt – trotz dieser Anpassung. (APA)

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