Frau von Glock muss sich aus Firma drängen lassen
Wien – Die Ex-Frau des bekannten Kärntner Waffenproduzenten Gaston Glock muss sich nolens volens aus der gemeinsamen Firma drängen lassen. Sie ist mit ihrem Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des GesellschafterAusschlussgesetzes (GesAusG) vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Dieser hält in der Entscheidung vom 27. Juni den Eigentumseingriff für nicht unverhältnismäßig. (APA)