Der Standard

Frau von Glock muss sich aus Firma drängen lassen

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Wien – Die Ex-Frau des bekannten Kärntner Waffenprod­uzenten Gaston Glock muss sich nolens volens aus der gemeinsame­n Firma drängen lassen. Sie ist mit ihrem Antrag auf Aufhebung von Bestimmung­en des Gesellscha­fterAussch­lussgesetz­es (GesAusG) vor dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) gescheiter­t. Dieser hält in der Entscheidu­ng vom 27. Juni den Eigentumse­ingriff für nicht unverhältn­ismäßig. (APA)

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