Erster Zeuge gegen Identitäre
Auch drittes Gründungsmitglied wurde einvernommen
Graz – Im Grazer Straflandesgericht wurde am Montag der Prozess gegen 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) wegen Teilnahme an einer kriminellen Organisation fortgesetzt. Unter den Zuhörern waren offenbar in erster Linie Sympathisanten der Rechtsextremen. Zunächst wurden Teile eines Videointerviews mit Martin Sellner, dem Chef und Mitbegründer der IBÖ, gezeigt. Zum Thema Hass im Netz („haten“) meinte er, das sei Teil des Internets, „wer das nicht erträgt, sollte diesen Raum nicht betreten.“Er erzählte, dass er in Dresden Reden bei PegidaVersammlungen gehalten habe. Richter: „Sind die Ideen ähnlich?“„Pegida ist eine patriotische Protestbewegung, wir sind eher aktionistisch“, so Sellner.
Dann wurde das dritte Gründungsmitglied befragt. Der 27-Jährige gab an, bei der IBÖ Leiter der AG Theorie gewesen zu sein. Er habe „Schulungsvorträge gehalten, Material ausgearbeitet, Versammlungen geleitet“. An den Aktionen, die angeklagt sind, habe er nicht teilgenommen „das hat sich nicht ergeben“.
Auch der nächste Befragte war Geschichtestudent. Der 23-Jährige ist Leiter einer Landesgruppe. „Warum haben Sie sich hier angeschlossen, warum nicht einer Par- tei?“, wollte der Richter wissen. „Ich habe mich mit den Zielen identifizieren können. Was mich angesprochen hat, war auch der Aktionismus.“Er nahm 2017 an der „Erdogan-Aktion“in Wien teil, bei der „Flugtickets“an ausländisch aussehende Leute verteilt wurden. Auf diesen waren die Jahreszahlen 1529 und 1683 aufgedruckt – Jahreszahlen der Türkenbelagerungen Wiens. „War der Zustand in Wien 2017 so, dass man es als dritte Türkenbelagerung sehen konnte?“, fragte der Richter. „Nein“, so der Student. Der erste Zeuge im Prozess erzählte, er habe vor einem Hörsaal der Universität Klagenfurt „tumultartige Geräusche“bemerkt, dann verließen „seltsame Gestalten fluchtartig den Hörsaal“. IBÖAnhänger hatten zuvor eine Vorlesung gestürmt. Einer von ihnen wurde, so der Zeuge, vom Rektor festgehalten und versetzte diesem einen Faustschlag in den Bauch.
Ein weiterer Beschuldigter erzählte von Kreidespray-Aktionen, die als Sachbeschädigung angeklagt sind. Der Angeklagte: „Für uns war das keine Sachbeschädigung, weil es sich bald von selbst löst.“Tatsächlich soll die Aufschrift aber wochenlang sichtbar gewesen sein.
Der Prozess wird heute, Dienstag, fortgesetzt. (APA, red)