Strafverfahren im Fall Kührer wird vorerst nicht neu aufgerollt
Korneuburg – Bis jetzt hat er seine Schuld nie eingestanden: Seit 2013 sitzt der wegen Mordes an der 16-jährigen Schülerin Julia Kührer verurteilte Michael K. im Gefängnis. Ein Geschworenensenat am Landesgericht Korneuburg verurteilte den damals 51-jährigen Wiener in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Haftdauer wurde später auf 20 Jahre verkürzt. Die sterblichen Überreste der 2006 verschwundenen Schülerin wurden 2011 im Erdkeller des ehemaligen Videothekenbesitzers gefunden. An der Decke, in der die verbrannte Leiche gewickelt war, wurden DNA-Spuren von K. gefunden. Die Todesursache konnte nicht mehr festgestellt werden.
Nun ist der Verurteilte mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gescheitert – vorerst. Der Antrag wurde vom zuständigen Drei-Richter-Senat am Landesgericht Korneuburg in erster Instanz abgewiesen. Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz kündigte jedoch an, den Beschluss, der dem STANDARD vorliegt, per Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien zu bekämpfen.
Spekulation vs. Beweismittel
Für eine Wiederaufnahme des Verfahrens müsste K. neue Tatsachen oder Beweismittel erbringen, die einen Freispruch oder zumindest ein milderes Urteil nach sich ziehen würden. Sechs Zeugen wurden neuerlich befragt. Der zuständige Senat ortete jedoch Widersprüchlichkeiten und wertete deren Aussagen als „Spekulationen und eigene Überlegungen“.
Mehr Sprengkraft wurde einem neu vorgelegten Privatgutachten zugeschrieben, welches besagt, dass zumindest in Betracht zu ziehen sei, dass Kührer durch eine Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) verstorben sein könnte. Der damalige Gerichtssachverständige hatte eine letale Überdosis ausgeschlossen. Eine Überdosis als Todesursache wurde immer wieder thematisiert, nachdem entsprechende Spuren im Körper Kührers gefunden wurden. Der Senat wertete das Gutachten jedoch als fehlerhaft – und dementsprechend nicht geeignet als neues Beweismittel.