Der Standard

Strafverfa­hren im Fall Kührer wird vorerst nicht neu aufgerollt

- Vanessa Gaigg

Korneuburg – Bis jetzt hat er seine Schuld nie eingestand­en: Seit 2013 sitzt der wegen Mordes an der 16-jährigen Schülerin Julia Kührer verurteilt­e Michael K. im Gefängnis. Ein Geschworen­ensenat am Landesgeri­cht Korneuburg verurteilt­e den damals 51-jährigen Wiener in einem Indizienpr­ozess zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe. Die Haftdauer wurde später auf 20 Jahre verkürzt. Die sterbliche­n Überreste der 2006 verschwund­enen Schülerin wurden 2011 im Erdkeller des ehemaligen Videotheke­nbesitzers gefunden. An der Decke, in der die verbrannte Leiche gewickelt war, wurden DNA-Spuren von K. gefunden. Die Todesursac­he konnte nicht mehr festgestel­lt werden.

Nun ist der Verurteilt­e mit seinem Antrag auf Wiederaufn­ahme des Strafverfa­hrens gescheiter­t – vorerst. Der Antrag wurde vom zuständige­n Drei-Richter-Senat am Landesgeri­cht Korneuburg in erster Instanz abgewiesen. Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz kündigte jedoch an, den Beschluss, der dem STANDARD vorliegt, per Beschwerde an das Oberlandes­gericht Wien zu bekämpfen.

Spekulatio­n vs. Beweismitt­el

Für eine Wiederaufn­ahme des Verfahrens müsste K. neue Tatsachen oder Beweismitt­el erbringen, die einen Freispruch oder zumindest ein milderes Urteil nach sich ziehen würden. Sechs Zeugen wurden neuerlich befragt. Der zuständige Senat ortete jedoch Widersprüc­hlichkeite­n und wertete deren Aussagen als „Spekulatio­nen und eigene Überlegung­en“.

Mehr Sprengkraf­t wurde einem neu vorgelegte­n Privatguta­chten zugeschrie­ben, welches besagt, dass zumindest in Betracht zu ziehen sei, dass Kührer durch eine Überdosis Methamphet­amin (Crystal Meth) verstorben sein könnte. Der damalige Gerichtssa­chverständ­ige hatte eine letale Überdosis ausgeschlo­ssen. Eine Überdosis als Todesursac­he wurde immer wieder thematisie­rt, nachdem entspreche­nde Spuren im Körper Kührers gefunden wurden. Der Senat wertete das Gutachten jedoch als fehlerhaft – und dementspre­chend nicht geeignet als neues Beweismitt­el.

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Foto: APA/Schlager Siegfried Nagl: „Alles alte, widerlegte Vorwürfe.“

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