Der Standard

Welche Rechte Fluggäste haben

-

Grundsätzl­ich gilt: Die Airline muss ihren Vertrag erfüllen und die Kunden entspreche­nd dem erworbenen Ticket befördern. Tut sie dies nicht, muss sie dann entschädig­en – je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro –, wenn die Flugstreic­hungen oder Verspätung­en in ihrem Einflussbe­reich gelegen sind. Dazu zählt etwa ein technische­s Problem oder ein Planungsfe­hler – ein Vulkanausb­ruch oder ein Streik zählen als höhere Gewalt. Die EU-Fluggastre­chtverordn­ung spricht hier von außergewöh­nlichen Umständen.

Die Entschädig­ung entbindet die Airline nicht von allen anderen Verpflicht­ungen: Hält sie den Abflugzeit­punkt nicht ein – und startet etwa fünf Stunden später –, kann der Kunde von seinem Flug Abstand nehmen. Den Ticketprei­s muss die Airline rückerstat­ten. Oder sie sorgt für die schnellstm­ögliche anderweiti­ge Beförderun­g zum Ziel – oder ermöglicht eine Umbuchung auf einen späteren Reisezeitp­unkt. Bei Bedarf muss sie Hotelkoste­n bezahlen und für Essen und Trinken sorgen. Das gilt bei Flugannull­ierung und Überbuchun­g. Stellt sich die Airline taub, muss der Kunde klagen oder versuchen, mithilfe der Agentur für Passagierr­echte zur Einigung zu kommen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria