Welche Rechte Fluggäste haben
Grundsätzlich gilt: Die Airline muss ihren Vertrag erfüllen und die Kunden entsprechend dem erworbenen Ticket befördern. Tut sie dies nicht, muss sie dann entschädigen – je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro –, wenn die Flugstreichungen oder Verspätungen in ihrem Einflussbereich gelegen sind. Dazu zählt etwa ein technisches Problem oder ein Planungsfehler – ein Vulkanausbruch oder ein Streik zählen als höhere Gewalt. Die EU-Fluggastrechtverordnung spricht hier von außergewöhnlichen Umständen.
Die Entschädigung entbindet die Airline nicht von allen anderen Verpflichtungen: Hält sie den Abflugzeitpunkt nicht ein – und startet etwa fünf Stunden später –, kann der Kunde von seinem Flug Abstand nehmen. Den Ticketpreis muss die Airline rückerstatten. Oder sie sorgt für die schnellstmögliche anderweitige Beförderung zum Ziel – oder ermöglicht eine Umbuchung auf einen späteren Reisezeitpunkt. Bei Bedarf muss sie Hotelkosten bezahlen und für Essen und Trinken sorgen. Das gilt bei Flugannullierung und Überbuchung. Stellt sich die Airline taub, muss der Kunde klagen oder versuchen, mithilfe der Agentur für Passagierrechte zur Einigung zu kommen.