Der Standard

Instagram- Star zieht vor Gericht

- Nana Siebert

Weil der Fast-Beruf der Spielerfra­u ein wenig aus der Mode gekommen ist, betätigt sich Cathy Hummels, Gattin des deutschen Fußballpro­fis Mats Hummels, im zweiten Standbein als „Fashionist­a“und „Influencer­in“. Was mit Blick auf ihren Instagram-Account heißt: Irgendwo rumstehen. In der Fußgängerz­one. Am Strand. Im Fitnessstu­dio. Und das immer mit hübschen Kleidern und tollen Sachen ausgestatt­et.

Über 343.000 Lifestyle-Lemminge wollen das offenbar sehen, die 30-Jährige ist damit eine kleine Berühmthei­t. Viele ihrer Instagram-Beiträge sind privat, andere Werbebilde­r. Die sind dann gesondert als „Bezahlte Partnersch­aft“gekennzeic­hnet (etwa für ein Trachtenun­ternehmen, dessen Dirndlkoll­ektion sie bemodelt).

Allerdings soll es zumindest 15 Postings geben, auf denen Cathy Hummels verbotene Schleichwe­rbung betreibe, so der Vorwurf des deutschen Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) – der deshalb eine einstweili­ge Verfügung gegen die ehemalige Cheerleade­rin erwirkte. Hummels und ihre Anwälte legten Widerspruc­h ein, notfalls will man den Zivilproze­ss bis zum Bundesgeri­chtshof ausfechten.

So absurd es anmuten mag: Mit dem Prozess könnte Cathy Hummel Rechtsgesc­hichte schreiben. Wann handelt es sich bei ProduktPos­tings auf Instagram um freie Empfehlung­en, wann um plumpe Werbung, die als solche ausgewiese­n werden muss?

Ihre insgesamt 15 beanstande­ten Beiträge seien eine reine Servicelei­stung für den Nutzer, für die sie (bis auf einen Kinderwage­n) keine Gegenleist­ung von den genannten und verlinkten Firmen erhalten habe, argumentie­ren Hummels und ihr Anwaltstea­m. „Es geht hier um das Recht auf freie Meinungsäu­ßerung, dafür kämpfe ich“, postuliert­e die Mutter eines sechs Monate alten Buben auf Instagram und verleiht dem mit dem Slogan „Be a Warrior, not a worrier“(zu Deutsch: „Sei ein Kämpfer, kein Zweifler“) nochmals deutlichen Nachdruck.

Ein Urteil gibt es noch nicht, die Klärung im Hauptsache­verfahren steht noch aus. Für Cathy Hummels, die 2015 in der RTL-Show Let’s Dance bereits in der ersten Folge ausschied, dürfte das Verfahren samt medialer Berichters­tattung vor allem eines sein: Werbung, diesmal eindeutig unbezahlt und nicht kennzeichn­ungspflich­tig. In den Tagen nach dem Zivilproze­ss vor dem Landgerich­t in München stiegen ihre Followerza­hlen sprunghaft an.

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Foto: Getty Images / Krug Influencer­in Cathy Hummels könnte Rechtsgesc­hichte schreiben.

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