Mindestsicherung
Die Vorgängerregierung verhandelte monatelang über bundeseinheitliche Standards für die Mindestsicherung, scheiterte letztlich aber und legte das Vorhaben schließlich ad acta. Türkis-Blau greift nun zu einem Kunstgriff. Mit einem sogenannten Grundsatzgesetz sollen den Ländern, die für die Mindestsicherung zuständig sind, Vorgaben gemacht werden. Bereits in den kommenden Wochen dürfte dazu ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Auf inhaltliche
Eckpunkte hat sich die Regierung bereits im Mai bei einer Klausur geeinigt. Der Basissatz soll sich wie bisher an der Ausgleichszulage orientieren und nach Abzug der Krankenversicherung 863,04 Euro ausmachen. Leben mehrere Personen in einem Mindestsicherungshaushalt, soll es künftig weniger Geld geben. Für eine er
wachsene Person sind 70 Prozent des Richtsatzes geplant, bei Kindern ist eine Staffelung vorgesehen (25 Prozent für das erste, 15 Prozent für das zweite und nur mehr fünf Prozent ab dem dritten Kind). Um das Ziel, Asylberechtigten weniger zu zahlen, zu erreichen, sind für diese um 300 Euro niedrigere Sätze vorgesehen, die erst angehoben werden, wenn Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Level nachgewiesen werden. Die ebenfalls geplante Abschaffung der Notstandshilfe wird erst zu einem späteren Zeitpunkt, wahrscheinlich gegen Jahresende, erfolgen. (go)