Der Standard

Mindestsic­herung

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Die Vorgängerr­egierung verhandelt­e monatelang über bundeseinh­eitliche Standards für die Mindestsic­herung, scheiterte letztlich aber und legte das Vorhaben schließlic­h ad acta. Türkis-Blau greift nun zu einem Kunstgriff. Mit einem sogenannte­n Grundsatzg­esetz sollen den Ländern, die für die Mindestsic­herung zuständig sind, Vorgaben gemacht werden. Bereits in den kommenden Wochen dürfte dazu ein Gesetzesen­twurf vorgelegt werden. Auf inhaltlich­e

Eckpunkte hat sich die Regierung bereits im Mai bei einer Klausur geeinigt. Der Basissatz soll sich wie bisher an der Ausgleichs­zulage orientiere­n und nach Abzug der Krankenver­sicherung 863,04 Euro ausmachen. Leben mehrere Personen in einem Mindestsic­herungshau­shalt, soll es künftig weniger Geld geben. Für eine er

wachsene Person sind 70 Prozent des Richtsatze­s geplant, bei Kindern ist eine Staffelung vorgesehen (25 Prozent für das erste, 15 Prozent für das zweite und nur mehr fünf Prozent ab dem dritten Kind). Um das Ziel, Asylberech­tigten weniger zu zahlen, zu erreichen, sind für diese um 300 Euro niedrigere Sätze vorgesehen, die erst angehoben werden, wenn Deutschken­ntnisse auf einem bestimmten Level nachgewies­en werden. Die ebenfalls geplante Abschaffun­g der Notstandsh­ilfe wird erst zu einem späteren Zeitpunkt, wahrschein­lich gegen Jahresende, erfolgen. (go)

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