Der Standard

Standortpo­litik

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Die Regierung macht ordentlich Dampf, um den Wirtschaft­sstandort attraktive­r zu machen, wie sie sagt. Dazu hat sie einig höchst umstritten­e Maßnahmen ergriffen oder eingeleite­t. Erst vergangene Woche ging das sogenannte Standorten­twicklungs­gesetz in Begutachtu­ng. Dabei sollen eigens definierte vorrangige Projekte – beispielsw­eise Stromnetze, Tunnel oder Flughäfen – bevorzugt behandelt werden. Kern des Entwurfs: Wird die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) nicht innerhalb von 18 Monaten abgeschlos­sen, gilt das Vorhaben automatisc­h als genehmigt. Umweltschü­tzer sehen darin eine Aushebelun­g des Rechtsstaa­ts. Ergänzt wird der Vorstoß durch eine Änderung des UVP-Gesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass Verfahren gestrafft werden, beispielsw­eise indem sie von der Behörde rascher geschlosse­n werden können. Außerdem sollen Beweisantr­äge nur noch bis zur mündlichen Verhandlun­g möglich sein, heißt es in dem von Umweltmini­sterin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ausgearbei­teten Entwurf.

Abgerundet werden die Maßnahmen – so zumindest der Plan – durch eine Staatsziel­bestimmung. Dadurch soll ein wettbewerb­sfähiger Wirtschaft­sstandort gleichwert­ig mit Nachhaltig­keit, Tierschutz oder Wasservers­orgung in der Verfassung verankert werden. Allerdings fehlt der Koalition die notwendige Zweidritte­lmehrheit. (as)

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