Standortpolitik
Die Regierung macht ordentlich Dampf, um den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen, wie sie sagt. Dazu hat sie einig höchst umstrittene Maßnahmen ergriffen oder eingeleitet. Erst vergangene Woche ging das sogenannte Standortentwicklungsgesetz in Begutachtung. Dabei sollen eigens definierte vorrangige Projekte – beispielsweise Stromnetze, Tunnel oder Flughäfen – bevorzugt behandelt werden. Kern des Entwurfs: Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt. Umweltschützer sehen darin eine Aushebelung des Rechtsstaats. Ergänzt wird der Vorstoß durch eine Änderung des UVP-Gesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass Verfahren gestrafft werden, beispielsweise indem sie von der Behörde rascher geschlossen werden können. Außerdem sollen Beweisanträge nur noch bis zur mündlichen Verhandlung möglich sein, heißt es in dem von Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ausgearbeiteten Entwurf.
Abgerundet werden die Maßnahmen – so zumindest der Plan – durch eine Staatszielbestimmung. Dadurch soll ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort gleichwertig mit Nachhaltigkeit, Tierschutz oder Wasserversorgung in der Verfassung verankert werden. Allerdings fehlt der Koalition die notwendige Zweidrittelmehrheit. (as)