Kopftuchverbot zulässig
Verfassungsdienst gibt Regierungsprojekt grünes Licht
Wien – Die Regierung wandelt – siehe Mindestsicherung und Familienbeihilfe – immer wieder auf rechtlich wackeligem Terrain, doch bei einer Frage scheinen ÖVP und FPÖ festen Boden unter den Füßen zu haben: Ein Kopftuchverbot im Kindergarten ist nach Einschätzung des Verfassungsdienstes „grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig“.
Die Experten weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Bestimmung zwar ins Recht auf Religionsfreiheit beziehungsweise Privatleben eingreife, die internationale Judikatur dies aber in gewissen Fällen genehmige. So habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einigen Fällen das Verbot des Tragens religiöser Symbole und religiöser Bekleidung für zulässig erachtet.
Jedoch seien noch bestimmte Präzisierungen nötig. Laut aktueller Formulierung „ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken“und mit Werten der Verfassung, „insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind“.
Zu einem ähnlichen Urteil kommt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger: Auch er hält das Kopftuchverbot für zulässig.
Streit um die Kindergärten
Allerdings gibt es politischen Widerstand. Nicht nur sozialdemokratische, auch ÖVP-geführte Landesregierungen ärgern sich darüber, dass die Regierung das Verbot als Bedingung in jenen Bund-Länder-Pakt schreiben will, der den Kindergärten künftig 110 Millionen Euro jährlich an Förderungen garantieren soll: Das eine, so die Kritik, habe mit dem anderen nichts zu tun. Außerdem stoßen sich Landeshauptleute daran, dass die zugesagten Förderungen um 30 Millionen unter dem bisherigen Niveau liegen – und das, obwohl die Regierung gleichzeitig höhere Qualitätsansprüche stellt.
Beim Start der Sommer-Wandertour „Bergauf Österreich“von ÖVP-Chef Sebastian Kurz in St. Radegund deutete der steirische Landeschef Hermann Schützenhöfer, ebenfalls ÖVP, allerdings eine Lösung an: „Ich will den Gesprächen nicht vorgreifen. Aber es gibt Bewegung.“