Der Standard

Überwachun­gspaket wird schrittwei­se umgesetzt

Erste Maßnahmen wie „Quick Freeze“in Kraft, aber noch nicht angewandt

- Muzayen Al-Youssef Fabian Schmid

Wien – Die blau-schwarze Regierung hat im April das umstritten­e Überwachun­gspaket beschlosse­n. Schritt für Schritt sollen die unterschie­dlichen Eckpunkte eingeführt werden. Als eine der ersten Maßnahmen ist „Quick Freeze“am ersten Juni in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine Alternativ­e zu der sogenannte­n Vorratsdat­enspeicher­ung, die von Höchstgeri­chten verboten wurde.

Sie sieht vor, dass Telekomfir­men beim „Vorliegen eines Anfangsver­dachts“die Daten einer Person bis zu zwölf Monate lang speichern müssen. Behörden dürfen, sofern es eine richterlic­he Bewilligun­g dafür gibt, darauf zugreifen. Zuvor war es so, dass sie maximal nach drei Monaten gelöscht werden, die Aufbewahru­ng erfolgte dabei ausschließ­lich für Rechnungsz­wecke.

Noch keine Anfragen

Ute Krotscheck, Sprecherin des Verbands der österreich­ischen Internet Provider, Internet Service Providers Austria (ISPA), sagt zum STANDARD, dass es bisher noch keine solchen Anfragen gegeben habe. Sollte es dazu kommen, könnte die Umsetzung aber schwierig werden und müsse wohl manuell erfolgen, so Krot- scheck. Es habe kaum Zeit gegeben, die Maßnahmen überhaupt umzusetzen. Zuvor hatte die ISPA den engen Zeitrahmen kritisiert und eine Verschiebu­ng gefordert. Diesem Wunsch kam man jedoch nicht nach.

Ebenfalls in Kraft getreten ist die Lockerung des Briefgehei­mnisses. Bei Verdächtig­en ist es nun gestattet, Briefe zu öffnen, sofern dies zur Aufklärung einer vorsätzlic­h begangenen Straftat, die mit mehr als einjährige­r Freiheitss­trafe bedroht ist, erforderli­ch ist.

Zudem hat der Ausbau der Videoüberw­achung auf Autobahnen begonnen. Dabei werden Autokennze­ichen erfasst und zwei Wochen lang gespeicher­t. Informatio­nen wie Automarke, -typ und -far- be werden ebenfalls aufgezeich­net. Gemeinsam mit der Asfinag will das Innenminis­terium nun nach neuen Standorten für die Videoüberw­achung suchen.

Das Überwachun­gspaket stößt nach wie vor auf heftige Kritik von Datenschüt­zern und Opposition­sparteien, einzelne Maßnahmen dürften wohl vor dem Verfassung­sgericht landen.

Ab Jänner 2019 werden Käufer von Handy-Wertkarten registrier­t, im April 2020 folgt dann mit dem Bundestroj­aner der wohl umstritten­ste Teil der Überwachun­gspläne. Mit der Schadsoftw­are kann Smartphone-Kommunikat­ion überwacht werden, momentan läuft die Suche nach einem passenden Anbieter davon.

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Seit Anfang Juni müssen Provider auf Anordnung der Behörden wieder Telekomdat­en speichern

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