Überwachungspaket wird schrittweise umgesetzt
Erste Maßnahmen wie „Quick Freeze“in Kraft, aber noch nicht angewandt
Wien – Die blau-schwarze Regierung hat im April das umstrittene Überwachungspaket beschlossen. Schritt für Schritt sollen die unterschiedlichen Eckpunkte eingeführt werden. Als eine der ersten Maßnahmen ist „Quick Freeze“am ersten Juni in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine Alternative zu der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, die von Höchstgerichten verboten wurde.
Sie sieht vor, dass Telekomfirmen beim „Vorliegen eines Anfangsverdachts“die Daten einer Person bis zu zwölf Monate lang speichern müssen. Behörden dürfen, sofern es eine richterliche Bewilligung dafür gibt, darauf zugreifen. Zuvor war es so, dass sie maximal nach drei Monaten gelöscht werden, die Aufbewahrung erfolgte dabei ausschließlich für Rechnungszwecke.
Noch keine Anfragen
Ute Krotscheck, Sprecherin des Verbands der österreichischen Internet Provider, Internet Service Providers Austria (ISPA), sagt zum STANDARD, dass es bisher noch keine solchen Anfragen gegeben habe. Sollte es dazu kommen, könnte die Umsetzung aber schwierig werden und müsse wohl manuell erfolgen, so Krot- scheck. Es habe kaum Zeit gegeben, die Maßnahmen überhaupt umzusetzen. Zuvor hatte die ISPA den engen Zeitrahmen kritisiert und eine Verschiebung gefordert. Diesem Wunsch kam man jedoch nicht nach.
Ebenfalls in Kraft getreten ist die Lockerung des Briefgeheimnisses. Bei Verdächtigen ist es nun gestattet, Briefe zu öffnen, sofern dies zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist.
Zudem hat der Ausbau der Videoüberwachung auf Autobahnen begonnen. Dabei werden Autokennzeichen erfasst und zwei Wochen lang gespeichert. Informationen wie Automarke, -typ und -far- be werden ebenfalls aufgezeichnet. Gemeinsam mit der Asfinag will das Innenministerium nun nach neuen Standorten für die Videoüberwachung suchen.
Das Überwachungspaket stößt nach wie vor auf heftige Kritik von Datenschützern und Oppositionsparteien, einzelne Maßnahmen dürften wohl vor dem Verfassungsgericht landen.
Ab Jänner 2019 werden Käufer von Handy-Wertkarten registriert, im April 2020 folgt dann mit dem Bundestrojaner der wohl umstrittenste Teil der Überwachungspläne. Mit der Schadsoftware kann Smartphone-Kommunikation überwacht werden, momentan läuft die Suche nach einem passenden Anbieter davon.