Der Standard

Die meisten Bundesländ­er haben mit Schächten kein Problem

Ungereimth­eiten zwischen Angaben der zuständige­n Landesräte und jenen der Islamische­n Glaubensge­meinschaft

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Bregenz/Linz/Salzburg/Graz – Der Streit um neue Regeln beim Schächten – samt Registrier­ung der Käufer – dürfte wohl weiter hauptsächl­ich in Niederöste­rreich geführt werden. Ein Rundruf des STANDARD zeigt: In den meisten anderen Bundesländ­ern gibt es keine derartigen Betriebe – zumindest wenn es nach den zuständige­n Landespoli­tikern geht.

Das Burgenland, heißt es im Büro der Tierschutz­landesräti­n Verena Dunst (SPÖ), ist von der Debatte ums Schächten nicht betroffen. Es gebe keine entspreche­nd lizenziert­en Schlachthö­fe. Der Bedarf der meist türkischen Muslime werde in Niederöste­rreich gedeckt. Auch Salzburg treffe die Debatte um Schächtung­en nicht, weil es keinen einzigen genehmigte­n Schächtung­sbetrieb gibt, heißt es von Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Er werde sich deshalb „an der Diskussion nicht beteiligen“.

Die Islamische Glaubensge­meinschaft (IGGÖ) vermeldet hingegen sehr wohl „rituelle Schlachtun­gen“in Salzburg, im Burgenland und in Niederöste­rreich – in durch die IGGÖ zertifizie­rten Betrieben. Insgesamt gebe es davon sechs, sagt der Halal-Beauftragt­e Enis Buzar. Betäubt würden die Tiere dort durch den Schächtsch­nitt selbst. Die Herstellun­g dieses Halal-Fleischs falle deshalb unter die laut Tierschutz­gesetz vorgesehen­en Ausnahmere­geln für „rituelle“Schlachtun­gen.

Kaum Schlachthö­fe in Wien

„Keine Relevanz“habe das Thema jedenfalls in Vorarlberg, sagt der dortige Tierschutz­landesrat Christian Gantner (ÖVP): Es sei in den letzten Jahren kein Antrag auf eine entspreche­nde Schlachtan­lage gestellt worden. Eine Registrier­ung wie in Niederöste­rreich vorgeschla­gen, ist für den Politiker nicht denkbar. Auch Oberöster- reich, Wien und Tirol vermelden: Es würden keine entspreche­nden Betriebe existieren. In Wien gebe es überhaupt kaum Unternehme­n, die Schlachtun­gen durchführe­n, sagt Andreas Kutheil, Leiter der Magistrats­abteilung für Lebensmitt­elsicherhe­it.

In der Steiermark wird geschlacht­et sowie auch geschächte­t – und der Ablauf relativ unbürokrat­isch gemanagt. Es gibt – anders als in Niederöste­rreich – keinen eigenen Erlass. Schächtung­en können in zwei Schlachthö­fen, in Hartberg und Deutschlan­dsberg, durchgefüh­rt werden – dafür bedarf es freilich einer Bewilligun­g, für die auch die Vorlage einer religiös zwingenden Begründung vorgelegt werden muss. Im Schächtung­santrag wird festgehalt­en, welche Menge an Fleisch benötigt wird und wer die Abnehmer sind. Antragstel­ler seien in der Regel Fleischere­ien, die das Fleisch vor allem für private Institutio­nen wie Schulen, Kindergärt­en oder Pflegeheim­e organisier­en, heißt es in der zuständige­n Abteilung des Landes. Auch Privatpers­onen kaufen in diesen Fleischere­ien ein. „Natürlich“würden die einzelnen Konsumente­n dabei nicht „personalis­iert“. (jub, mika, mro, mue, ruep, pm, wei)

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