Die meisten Bundesländer haben mit Schächten kein Problem
Ungereimtheiten zwischen Angaben der zuständigen Landesräte und jenen der Islamischen Glaubensgemeinschaft
Bregenz/Linz/Salzburg/Graz – Der Streit um neue Regeln beim Schächten – samt Registrierung der Käufer – dürfte wohl weiter hauptsächlich in Niederösterreich geführt werden. Ein Rundruf des STANDARD zeigt: In den meisten anderen Bundesländern gibt es keine derartigen Betriebe – zumindest wenn es nach den zuständigen Landespolitikern geht.
Das Burgenland, heißt es im Büro der Tierschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ), ist von der Debatte ums Schächten nicht betroffen. Es gebe keine entsprechend lizenzierten Schlachthöfe. Der Bedarf der meist türkischen Muslime werde in Niederösterreich gedeckt. Auch Salzburg treffe die Debatte um Schächtungen nicht, weil es keinen einzigen genehmigten Schächtungsbetrieb gibt, heißt es von Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Er werde sich deshalb „an der Diskussion nicht beteiligen“.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) vermeldet hingegen sehr wohl „rituelle Schlachtungen“in Salzburg, im Burgenland und in Niederösterreich – in durch die IGGÖ zertifizierten Betrieben. Insgesamt gebe es davon sechs, sagt der Halal-Beauftragte Enis Buzar. Betäubt würden die Tiere dort durch den Schächtschnitt selbst. Die Herstellung dieses Halal-Fleischs falle deshalb unter die laut Tierschutzgesetz vorgesehenen Ausnahmeregeln für „rituelle“Schlachtungen.
Kaum Schlachthöfe in Wien
„Keine Relevanz“habe das Thema jedenfalls in Vorarlberg, sagt der dortige Tierschutzlandesrat Christian Gantner (ÖVP): Es sei in den letzten Jahren kein Antrag auf eine entsprechende Schlachtanlage gestellt worden. Eine Registrierung wie in Niederösterreich vorgeschlagen, ist für den Politiker nicht denkbar. Auch Oberöster- reich, Wien und Tirol vermelden: Es würden keine entsprechenden Betriebe existieren. In Wien gebe es überhaupt kaum Unternehmen, die Schlachtungen durchführen, sagt Andreas Kutheil, Leiter der Magistratsabteilung für Lebensmittelsicherheit.
In der Steiermark wird geschlachtet sowie auch geschächtet – und der Ablauf relativ unbürokratisch gemanagt. Es gibt – anders als in Niederösterreich – keinen eigenen Erlass. Schächtungen können in zwei Schlachthöfen, in Hartberg und Deutschlandsberg, durchgeführt werden – dafür bedarf es freilich einer Bewilligung, für die auch die Vorlage einer religiös zwingenden Begründung vorgelegt werden muss. Im Schächtungsantrag wird festgehalten, welche Menge an Fleisch benötigt wird und wer die Abnehmer sind. Antragsteller seien in der Regel Fleischereien, die das Fleisch vor allem für private Institutionen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime organisieren, heißt es in der zuständigen Abteilung des Landes. Auch Privatpersonen kaufen in diesen Fleischereien ein. „Natürlich“würden die einzelnen Konsumenten dabei nicht „personalisiert“. (jub, mika, mro, mue, ruep, pm, wei)