Der Standard

Grasser: „Ich habe nichts anderes als meine Pflicht getan“

Erstangekl­agter sieht sich unschuldig ins Verfahren gezogen – Meischberg­er beriet ihn aus Altruismus

- Renate Graber

Wien – Grundsätzl­iches und Grundsätze: Dorthin haben die Aussagen von Karl-Heinz Grasser am 46. Buwog-Verhandlun­gstag geführt. Der frühere Finanzmini­ster, in dessen Ära die Privatisie­rung der Bundeswohn­ungsgesell­schaften fiel und der wegen Korruption­svorwurfs angeklagt ist, bot wieder Einblick in seine Welt als Minister und (Schwieger-)Familienme­nsch. Richterin Marion Hohenecker ackerte Protokolle mit ihm durch und holte Grassers Stellungna­hme dazu ein.

So landete man bei seinen Beratern, und Grasser betonte, dass er der Freunderlw­irtschaft grundsätzl­ich abhold gewesen sei. Als die Richterin auf die Lobbyisten Walter Meischberg­er und Peter Hochegger zu sprechen kam, differenzi­erte Grasser so: Hochegger, dessen Agentur ihn etwa bei der KMU-Roadshow beraten hat, sei „nie ein Freund“gewesen.

Und sein Trauzeuge Meischberg­er? Der hatte ja ausgesagt, dass er den Minister kostenlos beraten und dafür rund zehn bis 15 Prozent seiner Zeit aufgewende­t habe. Ja, das stimme schon, bestätigte Grasser, „Politik war sein Leben, politische Beratung hat er auch für andere gemacht“. Auf die Idee, dem Ministeriu­m eine Honorarnot­e zu legen, sei er aber nie gekommen.

Meischberg­ers Aktivitäte­n seien „ein Dienst an der Republik“und sein „altruistis­cher Zugang“gewesen. Grassers aufklärend­er Zusatz „Es muss ja nicht immer ums Geld gehen, Frau Rat“sorgte im Publikum für so etwas wie hörbaren Unglauben.

Als eines der Beratungsb­eispiele diente eine Mail Meischberg­ers, in der er auf den Entwurf von Grassers Budgetrede einging. Die sei hervorrage­nd, kommentier­te Meischberg­er, nur „fast zu sehr die Rede eines Regierungs­chefs“. Ob da nicht der „Bundeswolf­i“eifern werde, zielte der frühere FPÖ-Abgeordnet­e in Richtung des damaligen Bundeskanz­lers Wolfgang Schüssel (ÖVP).

Mit der Privatisie­rung hätten Meischberg­er und Hochegger vonseiten des Finanzmini­steriums jedenfalls nichts zu tun gehabt. Dass sie hinter seinem Rücken das Österreich-Konsortium berieten und Provision kassierten (9,9 Mio. Euro), habe er ja erst bei Auffliegen der Affäre erfahren. „Dass ich davon nichts wusste und dass keine Steuern bezahlt wurden, hat mich geärgert“, sagte Grasser.

Erfolg für die Republik

Das Privatisie­rungsverfa­hren sei aber korrekt gelaufen, „ die Privatisie­rung war ein Erfolg für die Republik“, resümierte der Erstangekl­agte. Und: „Ich habe nichts anderes als meine Pflicht getan.“

Bei Durchsicht der Einvernahm­eprotokoll­e Grassers vor den Ermittlern kam einmal mehr das Thema Schwiegerm­uttergeld aufs Tapet. Grasser hatte vor den Ermittlern ja sinngemäß ausgesagt, er habe damit sein Veranlagun­gstalent unter Beweis stellen sollen. Vor Gericht sagt er nun, die 500.000 Euro seien ein Geschenk der Schwiegerm­utter an ihre Tochter Fiona gewesen. Er selbst habe dieses Geschenk abgelehnt. Bei der Übergabe hätten beide zu ihm gesagt: „Du nimmst das und veranlagst das jetzt bitte.“

Warum er das nicht schon bei seiner ersten Einvernahm­e, in der Grasser negative Energien seitens der Staatsanwa­ltschaft spürte, so gesagt hat? Für ihn sei das eine familienin­terne Sache gewesen, er habe da eine Schutzfunk­tion für seine Familie übernommen.

Summa summarum, so Grasser: „Ich bin unschuldig in das Verfahren gezogen worden.“Was er heute anders machen würde? Darüber wollte der Angeklagte nicht spekuliere­n, „es gibt nur das Jetzt“, zitierte er (wohl eher sinngemäß) Augustinus.

Am 1. August geht es trotzdem weiter.

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