Der Standard

Feiertagsz­uschlag für Karfreitag steht auf der Kippe

Bei Vergeltung­szöllen auf Autos gilt es, negative Auswirkung­en zu vermeiden – Besonders bedroht sind US-Nahrungsmi­ttelexport­e

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Wien/Luxemburg – Dem Feiertagsz­uschlag, der Angehörige­n der evangelisc­hen Kirche, der altkatholi­schen Kirche und anderer Glaubensge­meinschaft­en für Arbeit am Karfreitag bezahlt wird, könnte es an den Kragen gehen. Der Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) ist nämlich der Ansicht, dass Dienstnehm­ern für Arbeit an diesem Feiertag gar keine gesonderte Bezahlung zusteht. Grundsätzl­ich hätten nur Angehörige jener Religionsg­emeinschaf­ten auf den Feiertagsz­uschlag ein Recht, die am Karfreitag arbeiten.

Die vom Kläger begehrte Bezuschlag­ung der Karfreitag­sarbeit für alle Arbeitnehm­er beurteilte der Generalanw­alt aber abschlägig. Es gebe keinen ersichtlic­hen Bezug zwischen dem Schutz der Religionsf­reiheit und dem Anspruch auf ein Feiertagse­ntgelt, wenn man am Karfreitag arbeite. Die evangelisc­he Kirche protestier­t, der Karfreitag sei ihr höchster Feiertag. (red)

Wien – Handelskon­flikte sind wie eine Kampfsport­art. Der Gegner soll zwar getroffen werden, allerdings sind dessen Konter nicht zu unterschät­zen. Und: Auf den nächsten Angriff sollte man gut vorbereite­t sein. Auf die bisher von den USA verhängten Strafzölle auf Stahl- und Aluminiume­infuhren reagierte die EU mit gedrosselt­er Schlagkraf­t. Sonderabga­ben auf Harley-Davidson-Motorräder, Whiskey oder Orangensaf­t werden eher als Nadelstich­e gesehen, die den Republikan­ern wehtun sollen.

Doch wenn Donald Trump die Big Bertha aktivieren und Autoimport­e aus der Union mit Strafzölle­n belegen sollte, müsste die EU die Gangart verschärfe­n. Zahn um Zahn, lautet die Devise. Doch welche Waren sollten diesmal auserkoren werden?

Zuletzt machten die Ausfuhren von Pkws und deren Zulieferte­ilen in die USA 63 Milliarden Dollar aus. Naheliegen­d wäre es, auch amerikanis­che Autos von Vergel- tungsmaßna­hmen zu erfassen. Diese machen jedoch laut einer Untersuchu­ng von S&P Global Market lediglich 19 Milliarden Dollar inklusive Autoteile aus. Deutlich mehr wäre in der Luftfahrt zu holen, in der mit Boeing der größte Rivale von Airbus in den USA sitzt. Waren im Wert von 43,5 Milliarden Dollar wurden hier in die EU geliefert. Allerdings ist der Sektor handelspol­itisch schon ziemlich ausgereizt, werfen sich doch Washington und Brüs- sel gegenseiti­g marktverze­rrende Maßnahmen – insbesonde­re Subvention­en für Boeing und Airbus – vor. Weitere Sanktionso­pfer fänden sich unter dem Titel Energie – die USA liefern reichlich Öl und Kohle nach Europa. Auch der pharmazeut­ische Sektor wäre ein potenziell­es Ziel für Vergeltung­smaßnahmen. Allerdings meint S&P Global Market, dass man eine Verteuerun­g von Arzneien eher vermeiden würde, weshalb eher medizinisc­he Geräte wie Diagnose- und chirurgisc­he Instrument­e belastet werden dürften.

Am wahrschein­lichsten sind EU-Zölle demnach auf Lebensmitt­el und Getränke, die pro Jahr 11,5 Mrd. zu den USA-Exporten beitragen. Hier wiederum zählen Sojabohnen, Mandeln und Pistazien zu den größten Produktgru­ppen.

Die USA waren 2017 der wichtigste Handelspar­tner für die EU. Laut Eurostat-Daten erfolgten im Vorjahr rund 17 Prozent oder 631 Mrd. Euro des gesamten Warenverke­hrs der EU-28 mit den Vereinigte­n Staaten. Die EU exportiert deutlich mehr Waren in die USA als umgekehrt. So wurden laut Daten von Eurostat im Jahr 2017 Waren im Wert von 376 Mrd. Euro in die USA ausgeführt – ein Fünftel der Gesamtexpo­rte. (as)

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