Feiertagszuschlag für Karfreitag steht auf der Kippe
Bei Vergeltungszöllen auf Autos gilt es, negative Auswirkungen zu vermeiden – Besonders bedroht sind US-Nahrungsmittelexporte
Wien/Luxemburg – Dem Feiertagszuschlag, der Angehörigen der evangelischen Kirche, der altkatholischen Kirche und anderer Glaubensgemeinschaften für Arbeit am Karfreitag bezahlt wird, könnte es an den Kragen gehen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nämlich der Ansicht, dass Dienstnehmern für Arbeit an diesem Feiertag gar keine gesonderte Bezahlung zusteht. Grundsätzlich hätten nur Angehörige jener Religionsgemeinschaften auf den Feiertagszuschlag ein Recht, die am Karfreitag arbeiten.
Die vom Kläger begehrte Bezuschlagung der Karfreitagsarbeit für alle Arbeitnehmer beurteilte der Generalanwalt aber abschlägig. Es gebe keinen ersichtlichen Bezug zwischen dem Schutz der Religionsfreiheit und dem Anspruch auf ein Feiertagsentgelt, wenn man am Karfreitag arbeite. Die evangelische Kirche protestiert, der Karfreitag sei ihr höchster Feiertag. (red)
Wien – Handelskonflikte sind wie eine Kampfsportart. Der Gegner soll zwar getroffen werden, allerdings sind dessen Konter nicht zu unterschätzen. Und: Auf den nächsten Angriff sollte man gut vorbereitet sein. Auf die bisher von den USA verhängten Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumeinfuhren reagierte die EU mit gedrosselter Schlagkraft. Sonderabgaben auf Harley-Davidson-Motorräder, Whiskey oder Orangensaft werden eher als Nadelstiche gesehen, die den Republikanern wehtun sollen.
Doch wenn Donald Trump die Big Bertha aktivieren und Autoimporte aus der Union mit Strafzöllen belegen sollte, müsste die EU die Gangart verschärfen. Zahn um Zahn, lautet die Devise. Doch welche Waren sollten diesmal auserkoren werden?
Zuletzt machten die Ausfuhren von Pkws und deren Zulieferteilen in die USA 63 Milliarden Dollar aus. Naheliegend wäre es, auch amerikanische Autos von Vergel- tungsmaßnahmen zu erfassen. Diese machen jedoch laut einer Untersuchung von S&P Global Market lediglich 19 Milliarden Dollar inklusive Autoteile aus. Deutlich mehr wäre in der Luftfahrt zu holen, in der mit Boeing der größte Rivale von Airbus in den USA sitzt. Waren im Wert von 43,5 Milliarden Dollar wurden hier in die EU geliefert. Allerdings ist der Sektor handelspolitisch schon ziemlich ausgereizt, werfen sich doch Washington und Brüs- sel gegenseitig marktverzerrende Maßnahmen – insbesondere Subventionen für Boeing und Airbus – vor. Weitere Sanktionsopfer fänden sich unter dem Titel Energie – die USA liefern reichlich Öl und Kohle nach Europa. Auch der pharmazeutische Sektor wäre ein potenzielles Ziel für Vergeltungsmaßnahmen. Allerdings meint S&P Global Market, dass man eine Verteuerung von Arzneien eher vermeiden würde, weshalb eher medizinische Geräte wie Diagnose- und chirurgische Instrumente belastet werden dürften.
Am wahrscheinlichsten sind EU-Zölle demnach auf Lebensmittel und Getränke, die pro Jahr 11,5 Mrd. zu den USA-Exporten beitragen. Hier wiederum zählen Sojabohnen, Mandeln und Pistazien zu den größten Produktgruppen.
Die USA waren 2017 der wichtigste Handelspartner für die EU. Laut Eurostat-Daten erfolgten im Vorjahr rund 17 Prozent oder 631 Mrd. Euro des gesamten Warenverkehrs der EU-28 mit den Vereinigten Staaten. Die EU exportiert deutlich mehr Waren in die USA als umgekehrt. So wurden laut Daten von Eurostat im Jahr 2017 Waren im Wert von 376 Mrd. Euro in die USA ausgeführt – ein Fünftel der Gesamtexporte. (as)