Neue Regeln fürs Schächten
Der umstrittene Afghanistan-Gutachter Karl Mahringer dürfte vorerst abgelöst worden sein. Mahringers Expertise über das Land am Hindukusch bietet seit 2017 die Basis für Abschiebungen.
Ein neuer Tierschutzerlass regelt das Schächten in Niederösterreich: Registrierungen der Abnehmer wird es nicht geben.
Die Entscheidung über die Enthebung des umstrittenen – und einzigen – gerichtlich beeideten Asylgutachters für Afghanistan, Syrien und den Irak, Karl Mahringer, ist gefallen. Sie dürfte nicht im Sinne des Wiener Geschäftsmannes lauten. Mahringers Afghanistan-Expertise liefert seit eineinhalb Jahren eine Rechtfertigung für zahlreiche Abschiebungen in das von einer nicht abreißenden Welle von Anschlägen gebeutelte Land am Hindukusch, was unter Asylexperten für Kritik sorgt.
Die Kommission des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen, die Mahringers Gutachtereignung überprüft, sei „zu einem Ergebnis gekommen“, bestätigte Vizegerichtspräsidentin Beatrix Engelmann dem Standard am Freitag entsprechende Medienberichte. Mitteilen, wie der Schluss der aus einem Richter und drei Fachprüfern bestehenden Kommission laute, könne sie nicht. Zuletzt hätten jedoch Mahringer und seine rechtliche Vertretung um eine „Verdopplung“der Frist für eine Stellungnahme zu der Entscheidung von 14 Tagen auf vier Wochen ersucht.
Somit werde es bis zur Öffentlichmachung des Verfahrensausgangs noch „fünf bis sechs Wochen dauern – mit anschließender Berufungsmöglichkeit, sagt Engelmann. Mahringer selbst war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
In die Kritik geraten war der 64-jährige Geschäftsmann mit langer Erfahrung im Nahen Osten und in Afghanistan durch seine Anfang 2017 erstellte Expertise zur Lage in dem Land am Hindukusch. Damit beauftragt hatte ihn ein Asylrichter am Bundesverwaltungsgericht (BvwG).
Mahringer kam zu einem eindeutigen Schluss: Eine Rückkehr junger, männlicher abgewiesener Asylsuchender nach Afghanistan sei zumutbar. In seiner 96 Seiten lange Studie trug er Informationen über die Versorgungslage in mehreren afghanischen Städten, über Verdienstmöglichkeiten für Heimkehrer sowie deren Obdachlosigkeits- und Verelendungsrisiko zusammen.
Empirischer Kern der Arbeit war eine Befragung von 600 Afghanen in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif und Herat. Sie benoteten die dortige Infrastruktur, von der Stromversorgung bis zum Geldverkehr zwischen „sehr gut“und „befriedigend“.
Plagiatsjäger Weber hakte ein
Hier hakte im Februar 2018 der Sachverständige für Plagiatsforschung Stefan Weber ein: Weder liege der von Mahringer verwendete Fragebogen vor, noch gebe es Aufschluss über die Stichprobengröße sowie die Rohdaten. „Die drei grundlegenden Gütekriterien wissenschaftlichen Arbeitens – Nachvollziehbarkeit, Gültigkeit, Verlässlichkeit“– erfülle Mahringer in seiner Studie nicht, schlussfolgerte der von der Wiener NGO Deserteursberatung mit der Prüfung beauftragte Weber. In der Folge beauftragte das Landesgericht für Zivilrechtssachen – es führt die Listen gerichtlich beeideter Gutachter – besagte Überprüfungskommission.
Was diese genau überprüft habe, sei zum derzeitigen Zeit- punkt unklar, meint dazu Stephanie Krisper, Menschenrechtssprecherin der Neos. In einer Anfrage an Justizminister Josef Moser will sie wissen, „ob sich das Verfahren lediglich auf die Gutachtereigenschaft hinsichtlich Afghanistan bezieht“. Hintergrund dieser Frage seien Informationen von Unterstützern irakischer Asylwerber, denen zufolge Mahringer von BvwG-Richtern mit Recherchen über den Irak betraut worden sei: „Wird das Ministerium ein separates Überprüfungsverfahren über die Gutachtertätigkeit hinsichtlich des Iraks anregen?“, fragt Krisper für diesen Fall.