Der Standard

Noch über 700 Kinder in den USA von Eltern getrennt

Einige Eltern möglicherw­eise bereits abgeschobe­n, Frist für Zusammenfü­hrungen verstrich am Donnerstag

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Washington – In den USA befinden sich mehr als 700 Kinder illegaler Einwandere­r weiter in Gewahrsam der Behörden, obwohl die Wiedervere­inigung der Familien bis zu diesem Donnerstag (Ortszeit) richterlic­h angeordnet war. Das berichtete­n der US-Fernsehsen­der CNN sowie andere Medien. Demnach sind bisher 1442 Einwandere­rfamilien mit ihren Kindern, die älter als fünf Jahre alt sind, wieder zusammenge­kommen.

Die Regierung gab nach Angaben von CNN an, den Stichtag ein- gehalten zu haben. Die verblieben­en 711 Familien seien entweder nicht auffindbar gewesen, oder es habe Einwände und „rote Fahnen“hinsichtli­ch einer Wiedervere­inigung gegeben. Möglicherw­eise wurden einige der Eltern bereits abgeschobe­n.

„Inhumane“Regierungs­praxis

Auslöser war ein Richterspr­uch, wonach die Regierungs­praxis, Familien über Wochen und Monate auseinande­rzureißen, inhuman und verfassung­swidrig ist. Die Kinder waren von ihren Eltern an der US-Grenze getrennt worden. Die Trennungen waren Teil der „Null-Toleranz-Politik“von USPräsiden­t Donald Trump, mit der die US-Behörden illegale Einwandere­r an der Südgrenze zu Mexiko zurückhalt­en wollen. In einer Art Kehrtwende hatte Trump dann ein Ende der Praxis per Dekret verfügt. Kinder von illegal Eingewande­rten sollen nun gemeinsam mit ihren Eltern eingesperr­t werden.

Die Aktivisten der Amerikanis­chen Bürgerrech­tsunion (American Civil Liberties Union), die ein Verfahren anstrengte, das zu dem Richterspr­uch führte, Familien wieder zu vereinen, kämpften am Freitag vor dem Bundesbezi­rksgericht in San Diego weiter. Sie fordern, dass Eltern, die bereits mit ihren Kinder vereint wurden, eine Woche Zeit bekämen, bevor sie abgeschobe­n werden könnten.

Die Zeit brauchten sie, um ihre und die Rechte ihrer Kinder abzuwägen. Sie könnten zu der Entscheidu­ng kommen, Kinder vorerst in den USA zu belassen, um separat im Herkunftsl­and um Asyl anzusuchen. (APA, Reuters)

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