Der Standard

Nationalba­nk verlor Prozess gegen Ex-Vizechef

952.000 Euro für Duchatczek – nicht rechtskräf­tig

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Wien – Ex-Nationalba­nk-Vizegouver­neur Wolfgang Duchatczek hat seinen Gerichtspr­ozess um Bankpensio­n, Abfertigun­g und Urlaubsent­schädigung gegen die Notenbank (OeNB) in erster Instanz gewonnen. Das Handelsger­icht Wien hat dem 68-Jährigen im Urteil von 3. Juli recht gegeben. Demnach muss die OeNB ihrem Exvizechef fast 952.000 Euro zahlen – plus Zinsen (9,2 Prozent über dem Basiszinss­atz) und Prozesskos­ten von rund 54.200 Euro. Wobei: Sollte das Urteil rechtskräf­tig werden (die Berufungsf­rist läuft noch bis 6. September), wird es noch teurer: Im Urteil berücksich­tigt sind erst die Pensionsan­sprüche bis 2016.

Duchatczek trat 2013 im Rahmen des „Schmiergel­dprozesses“um die OeNB-Tochter Gelddrucke­rei, deren Aufsichtsr­atschef er gewesen war, zurück. Im Strafproze­ss wurde er freigespro­chen.

Die OeNB vertrat die Rechtsansi­cht, dass Duchatczek mit seinem Rücktritt ganz aus der OeNB ausgeschie­den sei und auf alle Ansprüche verzichtet habe – auch auf seine Notenbankp­ension. Sie beträgt 80 Prozent des Letztbezug­s, rund 15.700 Euro im Monat. (Inzwischen gibt es Abschläge.) Die OeNB stützte sich damals auf ein Gutachten des Arbeitsrec­htsprofess­ors Wolfgang Mazal.

Duchatczek argumentie­rte dagegen, er habe 2013 nur sein Amt als Vizegouver­neur zurückgele­gt, sei zeitgleich in Pension gegangen – und klagte. Die Richterin sieht es gemäß dem 30-seitigen Urteil auch so, Duchatczek­s Amtsnieder­legung wegen Vertrauens­verlusts sei nachvollzi­ehbar. Suspendier­ung samt Betretungs­verbot hätten es ihm verunmögli­cht, sein Amt weiter auszuüben. Sein Anstellung­svertrag (vor seinem Aufstieg ins Direktoriu­m war Duchatczek Bereichsle­iter) sei durch den Rücktritt nicht beendet worden.

In der OeNB muss nun der Generalrat unter Claus Raidl und Max Kothbauer entscheide­n, ob gegen das Urteil berufen wird. Das wird am 21. August in einer außerorden­tlichen Sitzung des Gremiums entschiede­n. Duchatczek­s Anwalt Herwig Hauser zweifelt nicht daran, dass das Urteil halten wird, wie er dem STANDARD auf Anfrage sagte. (gra)

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