Positiver Bescheid für umstrittenes Gastroprojekt
Stadt Wien genehmigt „Stöckl im Park“beim Belvedere – 600 Sitzplätze im Gastgarten
Wien – Das ganze Jahr ein Oktoberfest. Das befürchteten Anrainer des derzeit brachliegenden Belvedere-Stöckls nahe dem bekannten Schloss in Wien. Sie wollten das für dort geplante Restaurant samt großem Gastgarten verhindern. Die Stadt gab nun allerdings grünes Licht für das Vorhaben. Das Betriebsanlagenverfahren wurde positiv beschieden, wie die Magistratsdirektion nun bekanntgab.
Das Belvedere-Stöckl befindet sich an der Prinz-Eugen-Straße im Bezirk Landstraße, steht seit vielen Jahren leer und liegt am hinteren Ende des Schwarzenberggartens, der durch eine historische Mauer vom eigentlichen Belvedere-Areal getrennt ist. Die Betreiber des Salm-Bräus, das nicht weit entfernt am Rennweg auf Höhe des Unteren Belvedere liegt, wollen das barocke Gebäude wiederbeleben. Dafür hat das Unterneh- men bereits einen auf 70 Jahre laufenden Pachtvertrag mit der Privatstiftung Schwarzenberg abgeschlossen.
Geplant sind die Renovierung der alten Bausubstanz, wo eine hauseigene Brauerei Platz finden soll, sowie ein Zubau, in dem das eigentliche Restaurant mit bis zu 270 Plätzen untergebracht wird. Herzstück des Lokals namens „Stöckl im Park“wird allerdings ein 3000 Quadratmeter großer Gastgarten mit etwa 600 Sitzplät- zen sein. Die Baubewilligung wurde bereits Ende Mai 2017 erteilt, danach stießen die Pläne auf Widerstand bei einigen Bürgern.
Nun ist mit der Betriebsanlagengenehmigung die letzte Hürde genommen. „Alle eingeholten überparteilichen Gutachten sind positiv, und alle Einwände der Bevölkerung sind in den Akt eingeflossen. Daher haben wir positiv beschieden“, erklärte Eva SchantlWurz, Leiterin des Magistratischen Bezirksamts, das den positiven Bescheid mit gestrigem Montag auf den Postweg gebracht hat. Allerdings gibt es 66 Auflagen für den Betreiber: Sie betreffen Lärm- und Geruchsbelästigung.
Gegner hatten auch damit ihre Ablehnung begründet. Sie haben die Möglichkeit, den Bescheid innerhalb der kommenden vier Wochen beim Verwaltungsgericht zu beeinspruchen. (APA, red)