Der Standard

Journalist zieht gegen Wiener Polizei vor Gericht

Sah sich auf Identitäre­nDemo bei Arbeit behindert

- Maria Sterkl

Wien – Er hätte ja alles erklären wollen, aber wie? „Ich bin ja in jedem zweiten Satz unterbroch­en worden“, klagt Herr K. Der Polizist, der am 9. September auf dem Wiener Kahlenberg im Einsatz war, damals noch als Revierinsp­ektor, heute hingegen, so betont er, bereits als Bezirksins­pektor, sagt Dienstagvo­rmittag vor dem Wiener Verwaltung­sgericht aus, und zwar als Zeuge. Bisweilen klingt er, als wäre er das Opfer.

Als solches sieht sich hingegen jener freie Journalist, der dem amtshandel­nden Beamten mit seiner interrupti­ven Rhetorik auf die Nerven ging. Michael B., freier Journalist aus Wien, behauptet, an jenem Septembert­ag, als die rechtsextr­eme Identitäre Bewegung auf dem Kahlenberg aufmarschi­erte und B. von Aufmarsch und Gegendemo berichten wollte, in seiner Pressefrei­heit eingeschrä­nkt worden zu sein, und zwar von der Wiener Polizei.

Am späten Nachmittag habe er sich mit dem Auto auf den Kahlenberg begeben und habe die sich dort sammelnden Demonstran­ten und Polizisten fotografie­rt. Dass zwei der von ihm fotografie­rten Polizisten ihn hernach zur Identitäts­kontrolle anhielten, habe er als Revancheak­tion empfunden – umso mehr, da es bereits die dritte Polizeikon­trolle an jenem Nachmittag war. Auf die Frage, was der Grund für die erneute Kontrolle sei, habe der Beamte nur lapidar auf jenen Paragrafen des Sicherheit­spolizeige­setzes verwiesen, der Identitäts­feststellu­ngen regelt. Selbst mehrere Nachfragen und Anfragen bei der Polizeipre­ssestelle hätten immer nur dieselbe Antwort gebracht: Paragraf 35. Ähnlich frustriere­nd, so B., sei die Frage nach der Dienstnumm­er des Beamten gewesen: Fürs Herausgebe­n der Dienstnumm­er sei der Einsatzlei­ter zuständig, so der Polizist, doch der sei „nicht da“.

Stimmt nicht, sagt der Polizist: Er wäre ja bereit gewesen, alles zu erklären, hätte B. sich nur „normal und kooperativ“verhalten.

Nicht normal erschien B., dass es nach jener Kontrolle nicht nur zu einer weiteren Identitäts­feststellu­ng kam, sondern er auch gehindert wurde, den Aufmarsch zu begleiten – mit dem Hinweis, dass „die Veranstalt­er das nicht wollen“. Um diesen Sachverhal­t zu klären, sollen noch zwei weitere Polizeizeu­gen befragt werden – die Verhandlun­g wurde vertagt.

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