Prozess um „Scheißneger“und doppelten Nasenbeinbruch
Zwei 19-Jährige sollen zwei 28 Jahre alte Passanten in der U-Bahn-Station Karlsplatz krankenhausreif geprügelt haben. Dem Angriff soll eine rassistische Beleidigung vorausgegangen sein.
Ich bin nicht das erste Mal Neger genannt worden, und es wird nicht das letzte Mal gewesen sein“, sagt Erstangeklagter David C. leicht resigniert zu Richter Norbert Gerstberger. „Aber mit Essen beworfen zu werden hat mich zum Explodieren gebracht“, erklärt der unbescholtene 19-Jährige, warum er und sein gleichaltriger, mitangeklagter Freund Karim A. in der Nacht zum 7. Jänner in der U-Bahn-Station Karlsplatz zwei Männer krankenhausreif geschlagen haben.
Der Vater eines der Opfer ist im Saal und der Grund des großen Medieninteresses an dem Verfahren: Eduard „Edi“Finger junior. Sein 28-jähriger Sohn erlitt bei dem Angriff einen doppelten Nasenbeinbruch. Grundsätzlich sind die beiden Angeklagten, gebürtige Österreicher, deren Eltern aus Nigeria beziehungsweise dem Sudan stammen, zur Wiedergutmachung bereit und übergeben 500 Euro. „Wir wollten was essen gehen, da waren vier Jungs, und der mit der Brille hat ,Scheißneger‘ gerufen. Und er hat mit einer Gabel aus der Nudelbox Essen nach mir geworfen“, erinnert sich der Erstangeklagte. „So wie man einem Affen im Zoo Futter zuwirft?“, fragt Gerstberger nach. „Ja.“
C. und A. stellten Fingers Sohn zur Rede. „Der hat nur gesagt ,Schleich dich, Neger‘“, es folgte die Prügelei. „Wenn Sie beschimpft wurden, hätten Sie halt ,Scheißweißer‘ oder so etwas zurückrufen müssen, aber sie können nicht gewalttätig werden“, mahnt Gerstberger. „Wir haben falsch entschieden“, gibt C. zu.
Finger juniors Junior bestreitet jegliche Beleidigung. „Ich habe keine Erklärung für den Angriff.“– „Warum sollten die einfach auf Sie losgehen?“, ist der Richter skeptisch. „Weiß ich nicht.“Auch der zweite Verletzte will nichts gehört und gesehen haben. Er kann aber über den Alkoholisierungsgrad Auskunft geben: „Wir waren vorher im Kasino und haben ein paar Gläser Wein getrunken. Wir waren nicht mehr nüchtern.“
C. wendet sich beim Schlusswort direkt an Eduard Finger junior. „Wir möchten uns wirklich bei der Familie entschuldigen. Es tut uns leid.“Die Antwort des Sportreporters: „Natürlich nehme ich die Entschuldigung an. Aber man muss sich vorstellen, was mit einem Vater passiert, wenn er um 1.30 Uhr angerufen wird, dass sein Sohn im AKH liegt.“
Gerstberger verurteilt C. zu sechs Monaten und den vorbestraften A. nicht rechtskräftig zu sechs beziehungsweise zehn Monaten bedingt. „Das Gericht sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Provokation, es ist tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass die beiden völlig grundlos zugeschlagen haben sollen“, glaubt der Richter an eine Beleidigung.