Grassers Reisen vor Gericht
Der Erstangeklagte hält das Bewegungsprofil der Ermittler für „inferior“– An Geldübergabetermin kann er sich nicht erinnern
Wien – Ein lückenhaftes und anscheinend zum Teil fehlerhaftes Bewegungsprotokoll verschaffte Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser am Mittwoch im BuwogProzess Oberwasser. Die Frage, wann er das berühmte „Schwiegermuttergeld“von der Mutter seiner Frau im Schweizer Ort Zug erhalten haben will, konnte Grasser aber letztlich nicht beantworten.
Er könne das Wochenende nicht mehr benennen, sagte Grasse, und begründete das mit den 13 Jahren, die seither vergangen seien. Auch seine Frau und seine Schwiegermutter könnten sich nicht mehr an den Zeitpunkt erinnern. Die Schwiegermutter habe ihm das Geld im Beisein seiner Frau bar aus dem Safe in ihrer Schweizer Wohnung gegeben, um sein Veranlagungsgeschick zu testen, hatte Grasser bei den Einvernahmen angegeben.
Vor Gericht hat er seine Darstellung geändert, das Geld sei ein Geschenk an seine Frau gewesen. Er habe das den Ermittlern nicht sagen wollen, um seine Familie zu schützen, wiederholte er am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft be- zweifelt die Bargeldübergabe durch die Schwiegermutter, die Ermittler erstellten ein Bewegungsprofil aus Grassers Flügen. Diese Arbeit nannte Grasser am Mittwoch „inferior“und falsch, das Profil sei das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.
Beim Abgleich des Bewegungs- protokolls mit dem Kalender des damaligen Ministers durch Richterin Marion Hohenecker stellte sich heraus, dass einige Einträge nicht übereinstimmten. Laut Grasser wurde das Protokoll nie mit seinem Kalender abgeglichen.
Zu Beginn der – wie gewohnt – peniblen Durchsicht der Einträge durch Richterin Hohenecker meinte Grasser, dass Fahrten mit Auto und Bahn nicht erfasst seien – um später auszuführen, dass er ohnehin ungern länger mit Auto oder Bahn gefahren sei.
Auch nachdem im Großen Schwurgerichtssaal alle Wochenenden im relevanten Zeitraum genau durchgenommen worden waren, konnte sich Grasser nicht erinnern, wann er in Zug war. Die 500.000 Euro selbst hat Grasser in Tranchen an einen Mitarbeiter der Meinl Bank übergeben, Belege dafür gibt es nicht, Grasser ließ sich keine Bestätigungen geben.
Die Verhandlung macht nun Sommerpause, am 18. September geht es weiter. Sobald alle Angeklagten einvernommen sind, wird die Causa Telekom/Parteienfinanzierung behandelt. (APA, gra)