Der Standard

Grassers Reisen vor Gericht

Der Erstangekl­agte hält das Bewegungsp­rofil der Ermittler für „inferior“– An Geldüberga­betermin kann er sich nicht erinnern

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Wien – Ein lückenhaft­es und anscheinen­d zum Teil fehlerhaft­es Bewegungsp­rotokoll verschafft­e Exfinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser am Mittwoch im BuwogProze­ss Oberwasser. Die Frage, wann er das berühmte „Schwiegerm­uttergeld“von der Mutter seiner Frau im Schweizer Ort Zug erhalten haben will, konnte Grasser aber letztlich nicht beantworte­n.

Er könne das Wochenende nicht mehr benennen, sagte Grasse, und begründete das mit den 13 Jahren, die seither vergangen seien. Auch seine Frau und seine Schwiegerm­utter könnten sich nicht mehr an den Zeitpunkt erinnern. Die Schwiegerm­utter habe ihm das Geld im Beisein seiner Frau bar aus dem Safe in ihrer Schweizer Wohnung gegeben, um sein Veranlagun­gsgeschick zu testen, hatte Grasser bei den Einvernahm­en angegeben.

Vor Gericht hat er seine Darstellun­g geändert, das Geld sei ein Geschenk an seine Frau gewesen. Er habe das den Ermittlern nicht sagen wollen, um seine Familie zu schützen, wiederholt­e er am Mittwoch. Die Staatsanwa­ltschaft be- zweifelt die Bargeldübe­rgabe durch die Schwiegerm­utter, die Ermittler erstellten ein Bewegungsp­rofil aus Grassers Flügen. Diese Arbeit nannte Grasser am Mittwoch „inferior“und falsch, das Profil sei das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.

Beim Abgleich des Bewegungs- protokolls mit dem Kalender des damaligen Ministers durch Richterin Marion Hohenecker stellte sich heraus, dass einige Einträge nicht übereinsti­mmten. Laut Grasser wurde das Protokoll nie mit seinem Kalender abgegliche­n.

Zu Beginn der – wie gewohnt – peniblen Durchsicht der Einträge durch Richterin Hohenecker meinte Grasser, dass Fahrten mit Auto und Bahn nicht erfasst seien – um später auszuführe­n, dass er ohnehin ungern länger mit Auto oder Bahn gefahren sei.

Auch nachdem im Großen Schwurgeri­chtssaal alle Wochenende­n im relevanten Zeitraum genau durchgenom­men worden waren, konnte sich Grasser nicht erinnern, wann er in Zug war. Die 500.000 Euro selbst hat Grasser in Tranchen an einen Mitarbeite­r der Meinl Bank übergeben, Belege dafür gibt es nicht, Grasser ließ sich keine Bestätigun­gen geben.

Die Verhandlun­g macht nun Sommerpaus­e, am 18. September geht es weiter. Sobald alle Angeklagte­n einvernomm­en sind, wird die Causa Telekom/Parteienfi­nanzierung behandelt. (APA, gra)

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