Der Standard

LESERSTIMM­EN

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Wehrdienst­vorfreude

Betrifft: Wehrdienst­verlängeru­ng Minister Kunasek hält, was er verspricht, und versucht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, das von seinen Vorgängern kaputtgesp­arte und mit falschen Reformen herunterge­wirtschaft­ete Bundesheer wieder auf Vordermann zu bringen.

Sein Denkanstoß, den Grundwehrd­ienst von sechs auf acht Monate zu verlängern, soll ein Schritt zur Verbesseru­ng unserer Landesvert­eidigung sein und hat natürlich Diskussion­en, vor allem unter bereits dienenden und zukünftige­n Rekruten wie mir, ausgelöst. Den in unserer Gesellscha­ft üblichen, stark ausgeprägt­en Egoismus etwas beiseitege­schoben, wird schnell klar, dass die Fakten eine eindeutige Sprache sprechen.

Im Oktober werde ich stolz meinen Dienst am Vaterland beim Österreich­ischen Bundesheer antreten, und wenn es so sein soll, natürlich auch acht Monate. Ich bin dreizehn Jahre in die Schule gegangen, da fallen zwei Monate mehr beim Bundesheer nicht ins Gewicht.

Alessandro Kopeter, per Mail

Letzteinku­nftsmaximu­m

Betrifft: „Mama beim Baby, Papa im Büro“von Christine Tragler

der Standard, 28. 7. 2018 Vermittelt wird der Eindruck, dass finanziell­e Überlegung­en bei der Entscheidu­ng, ob die Mutter oder der Vater in Karenz geht, keine Rolle spielen dürften, weil beim einkommens­abhängigen Kinderbetr­euungsgeld ohnehin 80 Prozent der Letzteinkü­nfte ausbezahlt werden. Nicht erwähnt wird, dass die 80 Prozent der Letzteinkü­nfte „nur“bis maximal 66 Euro täglich, also rund 2000 Euro monatlich, ausbezahlt werden. „Das häufig benutze Argument, wonach Männer mehr verdienen als Frauen und sich deshalb die Karenz nicht leisten können“, ist demnach für viele Paare sehr wohl ausschlagg­ebend (vor allem dann, wenn eine längere Väterkaren­z angestrebt wird).

Ob es dabei um ein „nicht leisten wollen“oder um ein „nicht leisten können“geht, hängt dabei natürlich von den individuel­len Lebensumst­änden ab.

Magdalena Singer, per Mail

Staatsbürg­erschaftso­ption

Betrifft: „Palästinen­ser diskutiere­n, ob sie in Jerusalem mitreden wollen“von Lissy Kaufmann

der Standard, 1. 8. 2018 „Nach der Eroberung der Stadt erhielten die arabischen Bewohner nur eine Aufenthalt­serlaubnis“– dies würde bedeuten, dass ihnen die Staatsbürg­erschaft verweigert wurde. Aber in der Tat hatten sie die Wahl zwischen entweder diesem Status oder der israelisch­en Staatsbürg­erschaft, eine Option, die sie immer noch haben und die in den letzten Jahren immer mehr genutzt haben.

Stan Nadel, 5020 Salzburg

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