LESERSTIMMEN
Wehrdienstvorfreude
Betrifft: Wehrdienstverlängerung Minister Kunasek hält, was er verspricht, und versucht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, das von seinen Vorgängern kaputtgesparte und mit falschen Reformen heruntergewirtschaftete Bundesheer wieder auf Vordermann zu bringen.
Sein Denkanstoß, den Grundwehrdienst von sechs auf acht Monate zu verlängern, soll ein Schritt zur Verbesserung unserer Landesverteidigung sein und hat natürlich Diskussionen, vor allem unter bereits dienenden und zukünftigen Rekruten wie mir, ausgelöst. Den in unserer Gesellschaft üblichen, stark ausgeprägten Egoismus etwas beiseitegeschoben, wird schnell klar, dass die Fakten eine eindeutige Sprache sprechen.
Im Oktober werde ich stolz meinen Dienst am Vaterland beim Österreichischen Bundesheer antreten, und wenn es so sein soll, natürlich auch acht Monate. Ich bin dreizehn Jahre in die Schule gegangen, da fallen zwei Monate mehr beim Bundesheer nicht ins Gewicht.
Alessandro Kopeter, per Mail
Letzteinkunftsmaximum
Betrifft: „Mama beim Baby, Papa im Büro“von Christine Tragler
der Standard, 28. 7. 2018 Vermittelt wird der Eindruck, dass finanzielle Überlegungen bei der Entscheidung, ob die Mutter oder der Vater in Karenz geht, keine Rolle spielen dürften, weil beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ohnehin 80 Prozent der Letzteinkünfte ausbezahlt werden. Nicht erwähnt wird, dass die 80 Prozent der Letzteinkünfte „nur“bis maximal 66 Euro täglich, also rund 2000 Euro monatlich, ausbezahlt werden. „Das häufig benutze Argument, wonach Männer mehr verdienen als Frauen und sich deshalb die Karenz nicht leisten können“, ist demnach für viele Paare sehr wohl ausschlaggebend (vor allem dann, wenn eine längere Väterkarenz angestrebt wird).
Ob es dabei um ein „nicht leisten wollen“oder um ein „nicht leisten können“geht, hängt dabei natürlich von den individuellen Lebensumständen ab.
Magdalena Singer, per Mail
Staatsbürgerschaftsoption
Betrifft: „Palästinenser diskutieren, ob sie in Jerusalem mitreden wollen“von Lissy Kaufmann
der Standard, 1. 8. 2018 „Nach der Eroberung der Stadt erhielten die arabischen Bewohner nur eine Aufenthaltserlaubnis“– dies würde bedeuten, dass ihnen die Staatsbürgerschaft verweigert wurde. Aber in der Tat hatten sie die Wahl zwischen entweder diesem Status oder der israelischen Staatsbürgerschaft, eine Option, die sie immer noch haben und die in den letzten Jahren immer mehr genutzt haben.
Stan Nadel, 5020 Salzburg