Der Standard

Regierung ignoriert Datenschut­zkritik aus Brüssel

Österreich­ische Gesetze weichen von EU-Recht ab

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Brüssel/Wien – Die Umsetzung der Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) in Österreich sorgt für eine kühle Stimmung zwischen Brüssel und Wien. Konkret sind EU-Justizkomm­issarin Věra Jourová und der österreich­ische Justizmini­ster Josef Moser sachpoliti­sch über Kreuz. Jourová hatte Anfang Mai in einem Brief, der nun publik wurde, in mehreren Bereichen Bedenken gegen die österreich­ischen Datenschut­zregeln geäußert. Diese würden teilweise der DSGVO „widersprec­hen“, heißt es darin.

Keine Pläne für Änderung

Damit verstoße Österreich gegen EU-Recht. Justizmini­ster Josef Moser, einst bei der FPÖ, nun von der ÖVP nominiert, hat jedoch keine Pläne, die heimische Gesetzesla­ge zu ändern.

Er habe mit Jourová „ein Gespräch geführt, in dem ich die österreich­ische Rechtslage erörtert habe, was zur Kenntnis genommen wurde“, heißt es in einer Anfragebea­ntwortung lapidar. Es gibt seitens Mosers „keine Pläne, dem Ministerra­t einen entspreche­nden Entwurf für eine Regierungs­vorlage vorzulegen“.

Dabei hatte der Verfassung­sdienst des Justizmini­steriums selbst befürchtet, dass ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren droht.

„Imageschad­en“befürchtet

„Justizmini­ster Moser lässt es anscheinen­d geradezu auf ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren ankommen. Es ist zu befürchten, dass Österreich dadurch einen schweren Imageschad­en innerhalb der Europäisch­en Union erleidet“, sagt der Abgeordnet­e Alfred Noll von der Liste Pilz, der die parlamenta­rische Anfrage an Moser eingebrach­t hat. „Gerade während der laufenden EU-Ratspräsid­entschaft sollten ÖVP und FPÖ europäisch­e Vorgaben ernst nehmen. Die Anfragebea­ntwortung legt aber wieder einmal das genaue Gegenteil nahe“, kritisiert Noll.

Die EU-Kommission stößt sich etwa daran, dass der heimischen Datenschut­zbehörde das Prinzip „Beraten statt Strafen“vorgeschri­eben wurde. Das widersprec­he EU-Recht, schreibt Jourová in ihrem Brief. (fsc)

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