Der Standard

Facto-Insolvenz trifft Österreich vorerst nicht

Neues Modell seit Juni, Bilanz für 2016 aber tiefrot

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Wien – Die Insolvenz des deutschen Prozessfin­anzierers Facto AG soll sich auf den Österreich­Ableger nicht auswirken. Das sagt Lilian de Raismes, Chefin der österreich­ischen Facto GmbH und Aufsichtsr­atsvorsitz­ende der deutschen Facto AG. Allerdings wurde die Kooperatio­n (für die Aufbereitu­ng von Verträgen) zwischen den beiden Unternehme­n „vorerst auf Eis gelegt“. In Österreich seien bisher rund 500 Lebenspoli­zzen bei Facto eingereich­t worden, wobei laut de Raismes nicht alle die Kriterien für eine Rückabwick­lung erfüllen. Bis Ende Juli hat man 300 Kunden gezählt. Jene Verträge, die bis Ende Juli eingereich­t wurden, seien „ready für die Sammelklag­e“, so de Raismes. Für Verträge, die seit August eingereich­t werden, werde an einer Lösung gearbeitet.

Facto ist in Österreich seit 2016 aktiv und hat probiert, mit mehreren Modellen Fuß zu fassen. Die Rolle als Prozessfin­anzierer sei nun jene, die am besten passe und mit der man seit Juni um Kunden werbe, die ihre Lebensvers­icherung rückabwick­eln wollen. Dass bisherige Versuche nicht geglückt sind, zeigt auch die Bilanz für 2016, die ein negatives Eigenkapit­al von knapp 16.000 Euro und einen Bilanzverl­ust von 50.000 Euro ausweist – bei einer Stammeinla­ge von 35.000 Euro.

„Sind gut kapitalisi­ert“

Dennoch sei die Facto GmbH „gut kapitalisi­ert“, sagt de Raismes. Hinter ihr steht die 2014 gegründete Unic Invest Holding Ltd. als Muttergese­llschaft. Der auf Facto angegebene Unic-Link weist jedoch ins Nirvana. „Seite eingestell­t“ist zu lesen. Laut Firmenbuch sitzt Unic Invest in der britischen Steueroase Isle of Man. Unic sei jener Prozessfin­anzierer, der die Prozesse für die Facto GmbH vorfinanzi­ere, erklärt de Raismes. Dass solche Gesellscha­ften in steuerbegü­nstigten Regionen sitzen, sei nicht unüblich. Star Fund, der vor rund einem Jahr gegründete Investoren­pool hinter der deutschen Facto AG, sitzt in Luxemburg. Die deutsche AG soll sich laut de Raismes in zwei bis drei Monaten erholt haben.

Was aber passiert mit Verträgen, die Kunden via Facto zur Rückabwick­lung eingereich­t haben, wenn das Unternehme­n hierzuland­e auch in Turbulenze­n kommen sollte? Laut de Raismes verbleibe das Recht des Vertrages beim Kunden. (bpf)

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