Der Standard

Neuer Anlauf für Prozess gegen Dr. L.

Die Staatsanwa­ltschaft Graz hat mit ihrem Kampf gegen den Freispruch für einen oststeiris­chen Arzt, der seine Kinder jahrelang gequält haben soll, Erfolg gehabt. Das Oberlandes­gericht hob das Urteil auf, der Prozess muss wiederholt werden.

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Der Prozess gegen den oststeiris­chen Arzt Eduard L., der Ende September nicht rechtskräf­tig vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigespro­chen worden war, muss wiederholt werden. Das Oberlandes­gericht (OLG) Graz hat der Berufung der Staatsanwa­ltschaft stattgegeb­en und bestätigte einen Bericht der Kronen Zeitung. Laut OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber ist die Berufungsi­nstanz der Meinung, dass Beweiserge­bnisse „nicht ausreichen­d erörtert“wurden und daher die Urteilsann­ahme als „nicht ausreichen­d empfunden“wurde.

Ein diesbezügl­iches Schreiben sei vergangene Woche an das Landesgeri­cht Graz zugestellt worden. Damit muss der Prozess am Landesgeri­cht noch einmal mit einem anderen Richter verhandelt werden. Barbara Schwarz, Sprecherin des Landesgeri­chts Graz, bestätigte den Erhalt des Schreibens. Welcher Richter die Neuauflage verhandeln werde, sei noch offen, ebenso der genaue Termin. Der Antrag der mutmaßlich­en Opfer, das Verfahren an einem anderen Gericht verhandeln zu lassen, wurde vom Obersten Gerichtsho­f abgelehnt.

Der Arzt aus der Oststeierm­ark, Bruder eines bekannten Politikers, ist am 29. September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, freigespro­chen worden. Richter Andreas Rom führte in seiner Urteilsbeg­ründung aus: „Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber in den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspun­kt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist.“Der Richter sah in den Vorwürfen vielmehr einen „verspätete­n Rosenkrieg nach der Scheidung“.

Die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung beschäftig­te sich mit dem Aussehen der Zeugen. So heißt es darin über eine Tochter: „Offensicht­lich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entspreche­nd, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschm­uck betrifft, in keiner Weise als konservati­v zu bezeichnen.“Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der „extravagan­te Kleidungss­til“der Ex-Ehefrau, die den Eindruck einer „überladene­n Person“gemacht habe.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte nach der schriftlic­hen Urteilsbeg­ründung wegen „vorliegend­er Nichtigkei­tsgründe sowie wegen des Ausspruche­s über die Schuld“Berufung eingebrach­t. Die Staatsanwa­ltschaft erklärte die Entscheidu­ng zu berufen damit, dass im Zusammenha­ng mit dem nicht rechtskräf­tigen Freispruch „formelle Begründung­smängel geltend gemacht werden“. Nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft Graz wurde das Urteil „formell nicht richtig begründet“. Außerdem werde die „Beweiswürd­igung inhaltlich bekämpft“. (APA)

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Die Entscheidu­ng von Richter Andreas Rom (2. v. re.) stieß bei der nächsten Instanz auf Ablehnung.

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