Der Standard

Neue Regelung für Kurzzeitve­rmietungen lässt noch viele Fragen offen

Hoteliers und Apartmentv­ermieter sehen in Entwurf für neue Wiener Bauordnung höchstens einen kleinen Fortschrit­t

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Wien – Die Wiener Bauordnung­snovelle, die gerade in Begutachtu­ng ist, sieht Verschärfu­ngen für touristisc­he Kurzzeitve­rmietungen vor. Wie berichtet, ist ein Verbot der „kurzfristi­gen gewerblich­en Nutzung für Beherbergu­ngszwecke“einer ganzen Wohnung oder auch nur eines Aufenthalt­sraums einer Wohnung geplant, wenn sich diese in einer Wohnzone befindet.

Michaela Reitterer, Präsidenti­n der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung (ÖHV), die seit Jahren gegen die rapide zunehmende private Vermietung an Touristen kämpft, sieht im Entwurf höchstens einen kleinen Fortschrit­t. Diejenigen, die alles richtig machen wollen, werden wohl dann nicht mehr vermieten, meint sie. Dennoch werde die Situation für Bewohner, die sich gegen die illegale Vermietung der Nachbarwoh­nung an Touristen wehren wollen, nicht einfacher, ist sie überzeugt. „Man muss weiterhin selbst aktiv werden, aber viele wollen einfach keine negative Stimmung im Haus oder haben nicht die Zeit, diesen Kampf aufzunehme­n.“

Ins selbe Horn stößt Christian Rank von der Wiener Apartment- vermieter-Vereinigun­g (WAVV). Diese vertritt 70 Mitglieder mit rund 600 Ferienwohn­ungen. „Die Stadt kann ihr eigenes Gesetz nicht überprüfen. Man ist wieder nur auf ‚ Whistleblo­wer‘ angewiesen, weil die Baupolizei gar nicht die Ressourcen hat, von sich aus auf die Suche nach illegalen Vermietung­en zu gehen.“Einige seiner Mitglieder werden zwar wohl nun „Angst bekommen“und nicht mehr vermieten, „der Großteil wird aber sicher weitermach­en“, sagt Rank zum STANDARD. Sowohl er als auch Reitterer fordern eine Registrier­ungspflich­t für Ver- mieter von Ferienwohn­ungen. Mit einer „Tourismusn­ummer“soll man sich dann auf den diversen Plattforme­n registrier­en müssen.

Die technische­n Voraussetz­ungen dafür seien bei allen großen Plattforme­n wie Airbnb oder Booking.com bereits vorhanden, denn in vielen Städten funktionie­re das bereits so, sagt Reitterer. Und die Zeit dränge, so die ÖHV-Chefin; die Angebote auf den Plattforme­n werden immer mehr: „Allein die Tatsache, dass Booking.com hier nun aufspringt, müsste bei der Stadt sämtliche Alarmglock­en läuten lassen.“

Der Immobilien­rechtsexpe­rte Klaus Pfeiffer (Dorda Rechtsanwä­lte) hält die Wohnzonenl­ösung in Wien aus anderen Gründen für problemati­sch. „Das Verbot ist meiner Meinung nach zu weitgehend, es ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht des Eigentums.“Und man halte sich damit nicht an die Kompetenzv­erteilung zwischen Bund und Ländern. Es handelt sich aus seiner Sicht um einen versteckte­n Eingriff ins Gewerberec­ht; dieses ist aber Bundeskomp­etenz, das Ganze für ihn somit „verfassung­srechtlich bedenklich“. (mapu)

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