Neue Regelung für Kurzzeitvermietungen lässt noch viele Fragen offen
Hoteliers und Apartmentvermieter sehen in Entwurf für neue Wiener Bauordnung höchstens einen kleinen Fortschritt
Wien – Die Wiener Bauordnungsnovelle, die gerade in Begutachtung ist, sieht Verschärfungen für touristische Kurzzeitvermietungen vor. Wie berichtet, ist ein Verbot der „kurzfristigen gewerblichen Nutzung für Beherbergungszwecke“einer ganzen Wohnung oder auch nur eines Aufenthaltsraums einer Wohnung geplant, wenn sich diese in einer Wohnzone befindet.
Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die seit Jahren gegen die rapide zunehmende private Vermietung an Touristen kämpft, sieht im Entwurf höchstens einen kleinen Fortschritt. Diejenigen, die alles richtig machen wollen, werden wohl dann nicht mehr vermieten, meint sie. Dennoch werde die Situation für Bewohner, die sich gegen die illegale Vermietung der Nachbarwohnung an Touristen wehren wollen, nicht einfacher, ist sie überzeugt. „Man muss weiterhin selbst aktiv werden, aber viele wollen einfach keine negative Stimmung im Haus oder haben nicht die Zeit, diesen Kampf aufzunehmen.“
Ins selbe Horn stößt Christian Rank von der Wiener Apartment- vermieter-Vereinigung (WAVV). Diese vertritt 70 Mitglieder mit rund 600 Ferienwohnungen. „Die Stadt kann ihr eigenes Gesetz nicht überprüfen. Man ist wieder nur auf ‚ Whistleblower‘ angewiesen, weil die Baupolizei gar nicht die Ressourcen hat, von sich aus auf die Suche nach illegalen Vermietungen zu gehen.“Einige seiner Mitglieder werden zwar wohl nun „Angst bekommen“und nicht mehr vermieten, „der Großteil wird aber sicher weitermachen“, sagt Rank zum STANDARD. Sowohl er als auch Reitterer fordern eine Registrierungspflicht für Ver- mieter von Ferienwohnungen. Mit einer „Tourismusnummer“soll man sich dann auf den diversen Plattformen registrieren müssen.
Die technischen Voraussetzungen dafür seien bei allen großen Plattformen wie Airbnb oder Booking.com bereits vorhanden, denn in vielen Städten funktioniere das bereits so, sagt Reitterer. Und die Zeit dränge, so die ÖHV-Chefin; die Angebote auf den Plattformen werden immer mehr: „Allein die Tatsache, dass Booking.com hier nun aufspringt, müsste bei der Stadt sämtliche Alarmglocken läuten lassen.“
Der Immobilienrechtsexperte Klaus Pfeiffer (Dorda Rechtsanwälte) hält die Wohnzonenlösung in Wien aus anderen Gründen für problematisch. „Das Verbot ist meiner Meinung nach zu weitgehend, es ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht des Eigentums.“Und man halte sich damit nicht an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Es handelt sich aus seiner Sicht um einen versteckten Eingriff ins Gewerberecht; dieses ist aber Bundeskompetenz, das Ganze für ihn somit „verfassungsrechtlich bedenklich“. (mapu)