Der Standard

Gudenus postet Mindestsic­herungsbes­cheid

Hasspostin­gs gegen Familie folgten, Magistrat schaltet Staatsanwa­ltschaft ein

- Fabian Schmid

Wien – Der FPÖ-Klubobmann und ehemalige Wiener Vizebürger­meister Johann Gudenus hat mit einem Facebook-Beitrag für einen Schwall an Hasspostin­gs gesorgt. Er publiziert­e den Mindestsic­herungsbes­cheid einer siebenköpf­igen Familie, wobei er deren Nachnamen schwärzte. Die Vornamen zeigen, dass es sich um eine Familie mit Migrations­hintergrun­d handelt. „Allein fürs Nichtstun“erhalte diese knapp 2000 Euro, empört sich Gudenus. Jedem Familienmi­tglied stehen also 285 Euro monatlich zur Verfügung, Wohnkosten sind darin inbegriffe­n.

Der Beitrag löste zahlreiche rassistisc­he und hetzerisch­e Nutzerbeit­räge auf Gudenus’ Seite aus. Einige User veröffentl­ichten den Bescheid mit vollem Namen. Die Rechtsanwä­ltin Maria Windhager, die auch den Standard berät, denkt, dass die Familie auch beim Beitrag mit geschwärzt­em Nach- namen identifizi­erbar sei, etwa durch die Kombinatio­n der sieben Vornamen. Die Familie könnte versuchen, einen Unterlassu­ngsanspruc­h durchzuset­zen, so Windhager. Schwierige­r sei es, Gudenus für eine Ehrenbelei­digung zu belangen. Zwar unterstell­e er, dass die Familie „fürs Nichtstun“bezahlt werde, doch könnte das als politische Meinungsäu­ßerung bewertet werden.

Strafrecht­liche Folge denkbar

Nutzer, die unter dem Beitrag beleidigen­de Postings absetzen, könnten strafrecht­lich belangt werden. Gudenus selbst ist verpflicht­et, derartige Kommentare zu löschen, sobald er darüber in Kenntnis gesetzt wird. Der Vorfall ist nicht der erste, bei dem die Facebook-Seite von Johann Gudenus für Hassmeldun­gen sorgt. Vergangene­s Jahr schrieb ein Nutzer unter einem Beitrag des Politikers, man solle „mit dem Lkw“durch eine Lichterket­te rasen, in der gegen die FPÖ protestier­t wurde. Derartige Bescheide werden immer wieder auf rechten und rechtsextr­emen Seiten verbreitet. Gibt ein Beamter die Dokumente weiter, macht er sich des Amtsmissbr­auchs schuldig. Das Büro von Stadtrat Peter Hacker gab an, eine Sachverhal­tsdarstell­ung an die Staatsanwa­ltschaft übermittel­n zu wollen. „Bezeichnen­d ist, dass Gudenus versucht, aus einem monatliche­n Einkommen von 285 Euro pro Person, das Mietkosten, Essen und Dinge des täglichen Bedarfs abdeckt, politische­s Kapital zu schlagen. Es wäre interessan­t zu wissen, mit wie viel Geld man laut Gudenus auskommen kann“, so das Büro Hacker. Nach Verbreitun­g des Beitrags in sozialen Medien meldeten sich zahlreiche kritische Stimmen zu Wort. „Lustig: Jemand, der 9440 Euro als Vizebürger­meister ohne Ressort gehebelt hat, beschwert sich über 280 Euro pro Person“, hieß es in einem Posting.

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