Der Standard

WWF will Transparen­z erzwingen

Ministerin verteidigt Standortge­setz als „progressiv“

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Wien – Das Umweltmini­sterium wird seine Stellungna­hme zum umstritten­en Standorten­twicklungs­gesetz nicht ad infinitum geheim halten können. Ja, es wird die dem Vernehmen nach kritisch ausgefalle­nen Anmerkunge­n schneller herausrück­en müssen, als dies im Zuge einer parlamenta­rischen Anfrage der Fall wäre.

Denn die Umweltorga­nisation WWF begehrt Auskunft gemäß Umweltinfo­rmationsge­setz, und diese ist binnen vier Wochen zu erteilen (nicht erst nach zwei Monaten). Rückt das Ministeriu­m die Informatio­nen nicht heraus, muss sie dies in einem Bescheid begründen. Einen solchen würde der WWF anfechten, kündigte WWFSpreche­r Volker Hollenstei­n auf Nachfrage des STANDARD an.

Wie der Website des Nachhaltig­keitsminis­teriums zu entnehmen ist, ist die behördlich­e Informatio­nspflicht umfassend, sie reicht von Emissionsw­erten über Umweltfakt­oren bis zu Informatio­nen über Maßnahmen (z. B. Gesetze, Pläne, Programme, Verwaltung­sakte und Tätigkeite­n, die sich auf Umweltbest­andteile und Umweltfakt­oren auswirken) sowie Berichte über die Umsetzung des Umweltrech­ts.

Wirtschaft­sministeri­n Margarete Schramböck (ÖVP) war am Donnerstag bemüht, die anhaltende Kritik an dem in ihrem Haus ausgearbei­teten Gesetzentw­urf (mit automatisc­her Genehmigun­g von Großprojek­ten bei Fristablau­f) herunterzu­spielen. „Vielleicht war unser Vorschlag ein bisschen progressiv, das ist bei Start-ups auch manchmal so“, sagte Schramböck in einer Pressekonf­erenz zum Thema Start-up-Förderunge­n. Manche würden vielleicht einen konservati­veren Ansatz bevorzugen. Dass der Gesetzentw­urf nun umfassend überarbeit­et werde, sei „ganz normal“. (ung, APA)

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