Keine symbolische Härte
In den Streit rund um ein Bleiberecht für Asylwerber, die eine Lehre absolvieren, kommt Bewegung. Die Bundesregierung will das System umkrempeln. Asylwerbern soll die Möglichkeit, eine Lehre zu absolvieren, genommen werden. Die bestehende Sonderlösung wird fallen. Dafür sollen Menschen aus Drittländern generell Zugang zu einer Lehrausbildung in Österreich bekommen.
Dass eine Gesetzesnovelle geplant wird, ist eine gute Nachricht. Die aktuelle Rechtslage hat zu problematischen Vermengungen zwischen Asyl- und klassischem Einwanderungsrecht geführt. Junge Asylwerber konnten zwar eine Lehrausbildung als Koch oder Dachdecker beginnen. Davon unabhängig lief aber das Asylverfahren weiter. Eine negative Entscheidung bedeutete Abschiebung. Problematisch daran ist, dass den Asylwerbern damit signalisiert wurde, dass ihr Wille, einen Beruf und die Sprache zu erlernen, keine Rolle spielt. Unternehmen wurden Arbeitskräfte genommen, was der Wirtschaft schadet.
Doch im Asylrecht muss es darum gehen, zu klären, ob Menschen Schutz vor Verfolgung brauchen oder nicht. Das spricht dagegen, aus wirtschaftlichen Überlegungen ein Bleiberecht für Lehrlinge im Asylverfahren abzuleiten.
Die Frage ist, ob es Türkis-Blau gelingt, eine Regelung zu finden, die nicht nur auf symbolische Härte abstellt. Ein vernünftiges System würde die Vermengung zwischen Asyl und Zuwanderung beenden und eine praktikable Lösung für integrationswillige Menschen finden, die bereits im Land sind und die von Betrieben gebraucht werden. Eine gute Option wäre eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Lehrlinge. Eine Variante könnte sein, eine beschränkte Zahl an Bewilligungen für Lehrstellensuchende zu vergeben, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz von einem Betrieb haben. Die ersten Rot-Weiß-Rot-Karten könnten dann Asylwerber bekommen, die heute schon einen Lehrplatz haben.