AB JETZT GILT ...
Zwölf Stunden sind einfacher möglich
Zwölfstundentage waren bisher schon erlaubt, allerdings in der Privatwirtschaft nur unter strengen Auflagen. Diese werden gelockert: Im Gesetz war bisher festgeschrieben, dass der Betriebsrat einer Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden zustimmen musste. In Betrieben ohne Betriebsrat musste ein amtsärztliches Gutachten eingeholt werden, dass dies unbedenklich ist. Beide Voraussetzungen entfallen ab sofort.
Die Gleitzeit wird erweitert
Rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in Österreich hat mit seinen Arbeitgebern ein Gleitzeitmodell vereinbart. Bisher waren im Rahmen der Gleitzeit nur zehn Stunden erlaubt. Künftig werden auch zwölf möglich sein.
Arbeitnehmer können Nein sagen
Arbeitnehmer können nach der zehnten Arbeitsstunde jede weitere Überstunde „ohne Angabe von Gründen“ablehnen. Festgeschrieben im Gesetz ist auch, dass Arbeitnehmer bei Bezahlung und Aufstiegschancen nicht benachteiligt werden dürfen, weil sie die elfte und zwölfte Stunde ablehnen. Wer gekündigt wird, weil er vom Ablehnungsrecht Gebrauch gemacht hat, kann dagegen gerichtlich vorgehen.
Überstunde bleibt Überstunde
Für Überstunden ist die Normalarbeitszeit relevant. Wann immer also die im Gesetz, Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird, fallen Überstunden an. Grundsätzlich gebührt dafür ein Zuschlag von 50 Prozent.
Weniger Nachtruhe im Tourismus
Im Tourismus wird die Nachtruhezeit deutlich verkürzt – von elf auf acht Stunden. Dieses Modell kann nur in Betrieben zum Einsatz kommen, in denen es geteilte Dienste gibt. Davon spricht man, wenn zum Beispiel am Vormittag einige Stunden gearbeitet wird und nach einer mehrstündigen Pause ein weiterer Dienst folgt. (szi)