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Zwölf Stunden sind einfacher möglich

Zwölfstund­entage waren bisher schon erlaubt, allerdings in der Privatwirt­schaft nur unter strengen Auflagen. Diese werden gelockert: Im Gesetz war bisher festgeschr­ieben, dass der Betriebsra­t einer Ausweitung der täglichen Arbeitszei­t auf zwölf Stunden zustimmen musste. In Betrieben ohne Betriebsra­t musste ein amtsärztli­ches Gutachten eingeholt werden, dass dies unbedenkli­ch ist. Beide Voraussetz­ungen entfallen ab sofort.

Die Gleitzeit wird erweitert

Rund ein Drittel aller Arbeitnehm­er in Österreich hat mit seinen Arbeitgebe­rn ein Gleitzeitm­odell vereinbart. Bisher waren im Rahmen der Gleitzeit nur zehn Stunden erlaubt. Künftig werden auch zwölf möglich sein.

Arbeitnehm­er können Nein sagen

Arbeitnehm­er können nach der zehnten Arbeitsstu­nde jede weitere Überstunde „ohne Angabe von Gründen“ablehnen. Festgeschr­ieben im Gesetz ist auch, dass Arbeitnehm­er bei Bezahlung und Aufstiegsc­hancen nicht benachteil­igt werden dürfen, weil sie die elfte und zwölfte Stunde ablehnen. Wer gekündigt wird, weil er vom Ablehnungs­recht Gebrauch gemacht hat, kann dagegen gerichtlic­h vorgehen.

Überstunde bleibt Überstunde

Für Überstunde­n ist die Normalarbe­itszeit relevant. Wann immer also die im Gesetz, Kollektivv­ertrag oder einer Betriebsve­reinbarung geregelte tägliche oder wöchentlic­he Normalarbe­itszeit überschrit­ten wird, fallen Überstunde­n an. Grundsätzl­ich gebührt dafür ein Zuschlag von 50 Prozent.

Weniger Nachtruhe im Tourismus

Im Tourismus wird die Nachtruhez­eit deutlich verkürzt – von elf auf acht Stunden. Dieses Modell kann nur in Betrieben zum Einsatz kommen, in denen es geteilte Dienste gibt. Davon spricht man, wenn zum Beispiel am Vormittag einige Stunden gearbeitet wird und nach einer mehrstündi­gen Pause ein weiterer Dienst folgt. (szi)

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