Der Standard

Grüner Wahlkampf deutlich teurer als pinker

Bis jetzt verraten nur die kleinen Parteien, wie teuer ihre Wahlkämpfe im Vorjahr waren. Bei ÖVP, SPÖ und FPÖ ist noch unklar, ob sie die gesetzlich­e Obergrenze von sieben Millionen Euro überschrit­ten haben.

- Günther Oswald

Bei den Großpartei­en wird gerade fleißig gerechnet. Bis Ende September müssen sie beim Rechnungsh­of melden, wie hoch ihre Kosten für den Nationalra­tswahlkamp­f 2017 waren. Noch wollen ÖVP, SPÖ und Freiheitli­che auf STANDARD- Anfrage keine Details über ihren Ressourcen­einsatz verraten.

Schneller und auch transparen­ter sind die kleineren Parteien unterwegs. Die Grünen geben ihre Gesamtkost­en mit 4.070.000 Euro an. Der Verlust der Parteienfö­rderung infolge des Rausflugs aus dem Nationalra­t brachte die Partei im Vorjahr an den Rand des Ruins. Wie berichtet konnte im Dezember schließlic­h ein Sanierungs­plan mit der Erste Bank sowie den grünen Landespart­eien beschlosse­n werden, der den Fortbestan­d vorerst sichert.

Deutlich billiger war die Wahlkampag­ne der Neos, die exakt 2.649.195,70 Euro ausgegeben haben. Die Pinken können traditione­ll auf Spenden des Industriel­len Hans Peter Haselstein­er setzen, der allein im Vorjahr 400.000 Euro zugeschoss­en hat. Den mit Abstand billigsten Wahlkampf führte die Liste Pilz. Die exakte Abrechnung liegt zwar noch nicht vor, laut Parteimana­gerin Romana Bartl lag man aber bei rund 300.000 Euro.

Von der gesetzlich­en Wahlkampfo­bergrenze in der Höhe von sieben Millionen Euro sind die Kleinparte­ien somit allesamt weit entfernt. Bei den größeren ist das fraglich. ÖVP und SPÖ lagen schon bei der Nationalra­tswahl 2013 über der Grenze und wurden später vom Unabhängig­en Parteien-Transparen­z-Senat zu Geldstrafe­n verurteilt.

Dieses weisungsfr­eie Gremium, das vom früheren Präsidente­n des Verfassung­sgerichtsh­ofs, Ludwig Adamovich, geleitet wird, kann vom Rechnungsh­of eingeschal­tet werden, wenn der Verdacht einer Überschrei­tung besteht.

Nur formale Kontrolle

Wie der Rechnungsh­of in der Vergangenh­eit aber bereits mehrfach kritisiert hat, beschränkt sich dessen Kompetenz auf die Entgegenna­hme, die formale Kontrolle und Veröffentl­ichung der Be- richte. Einschau in die Buchhaltun­g und somit eine konkrete Kontrolle der Belege kann der Rechnungsh­of nicht vornehmen. Mit anderen Worten: Er muss im Grunde auf die Angaben der Parteien vertrauen.

Als Wahlwerbun­g zählen laut Gesetz unter anderem Plakate, Postwurfse­ndungen, Folder, Wahlkampfg­eschenke, Inserate, Werbespots, aber auch Ausgaben für Werbe- und Eventagent­uren oder Personenko­mitees. Die Kostenober­grenze von sieben Millionen Euro gilt für den Zeitraum zwischen dem Stichtag der Wahl (das war der 25. Juli 2017) und dem Wahltag (15. Oktober). Ausgaben vor diesem Zeitraum werden also nicht berücksich­tigt.

Politische Beobachter gehen davon aus, dass die ÖVP auch dieses Mal über der Grenze lag. Geklotzt wurde jedenfalls ordentlich. Für den offizielle­n Wahlkampfa­uftakt von Sebastian Kurz, zu dem 10.000 Menschen kamen, wurde gleich die Wiener Stadthalle gebucht.

Bereits bei der Wahl 2013 gab die ÖVP für die Kampagne von Michael Spindelegg­er rund 11,3 Millionen Euro aus. Diese massive Überschrei­tung führte schließlic­h zu einer Strafe von 300.000 Euro. Am meisten Geld pumpte damals das Team Stronach in seinen Wahlkampf (13,5 Millionen Euro), was zu einer Strafe von 567.000 Euro führte. Die SPÖ lag nur knapp über der Grenze (7,3 Millionen Euro) und musste eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen.

Bis zu 20 Prozent Strafe

Zur Erklärung: Wird die Grenze um maximal ein Viertel überschrit­ten, dann liegt die Strafe bei bis zu zehn Prozent der überzogene­n Summe. Wird die Obergrenze um mehr als 25 Prozent überschrit­ten, kann der Unabhängig­e Transparen­z-Senat eine Pönale von bis zu 20 Prozent der überzogene­n Summe verhängen.

Bis die Öffentlich­keit voll im Bilde ist, könnte es aber noch etwas dauern. Bei der Nationalra­tswahl 2013 brauchte der Rechnungsh­of rund fünf Monate, bis er schließlic­h die Rechenscha­ftsbericht­e veröffentl­ichte. Die Strafbesch­eide durch den Transparen­zSenat gingen dann erst im November 2015 an die Parteien.

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Das Geld für die Wahlwerbun­g 2017 ist längst ausgegeben. Bis die Öffentlich­keit über alle Details der Kosten informiert ist, können aber schon eineinhalb Jahre vergehen.

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