Klage gegen Kostenbremse
Hauptverband unterstützt NÖGKK vor Höchstgericht
Wien – Die türkis-blaue Koalition sieht die Reform der Sozialversicherungen auf der Zielgeraden. Bis es dazu kommen soll, plant aber die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse laut Kurier eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof.
Dabei geht es allerdings nicht um das Gesetz für die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse, wie es Sozialministerin Beate Hartinger-Klein vorsieht – dafür liegt noch keine gesetzliche Grundlage vor. Die NÖGKK will gegen die im Sommer beschlossene Kostenbremse für Sozialversicherungen vorgehen. Anlassfälle für den möglichen Gesetzprüfungsantrag vor dem Höchstgericht sind drei Bauprojekte der Krankenkasse und eine Personalentscheidung, die von der Ministerin gestoppt wurden. Es war auch ausdrückliches Ziel des türkis-blauen Gesetzes, vor der geplanten Kassenfusion, den finanziellen Spielraum bei Ärzteverträgen, Bauprojekten und Personal einzuschränken.
Sollte die NÖGKK den Gang vor das Höchstgericht in der Vorstandssitzung am 19. September tatsächlich auch beschließen, kann sie auf Rechtsbeistand aus dem Hauptverband zählen. Die Dachorganisation sichert rechtliche Unterstützung zu, will aber selbst nicht als Kläger auftreten.
Gegenwind aus Tirol
Aber auch die Fusionspläne an sich stoßen auf Widerstand aus dem Westen. Bernhard Tilg, Tiroler Gesundheitslandesrat (ÖVP), übte in der Tiroler Tageszeitung scharfe Kritik an dem Regierungsvorhaben. Es fehle an konkreten Unterlagen, wie der regionale Spielraum in den Ländern künftig auszusehen habe.
Tilg kann seine Einwände noch am 12. September bei einem Treffen der Gesundheitsreferenten im Bundeskanzleramt anbringen. Das soll bereits die abschließende Runde sein. Dem Vernehmen nach soll das Gesetz bereits Ende nächster Woche in Begutachtung geschickt werden.
Laut Hartinger-Klein soll das Gesetz mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ab April sollen in jedem Träger Übergangsgremien für die Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt werden. Dann ist auch die Kostenbremse nicht mehr gültig. (APA, red)