Der Standard

Keine Hoffnung mehr für Daniel Küblböck

Die Suche nach dem Ex-TV- Star ist eingestell­t – Wann kann ein Verscholle­ner für tot erklärt werden?

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Halifax – Vier Schiffe und zwei Flugzeuge suchten vor der Ostküste von Kanada nach dem ehemaligen TV-Star Daniel Küblböck. Am Montagaben­d dann die ernüchtern­de Nachricht: Die Suche wird eingestell­t. „Leider wurden keine Anzeichen von Herrn Küblböck gefunden“, sagte der Sprecher der kanadische­n Küstenwach­e, Mark Cough.

Der 33-jährige Küblböck reiste auf dem Kreuzfahrt­schiff Aida von Hamburg nach New York. Dort sollte er aber niemals ankommen. Bereits am Sonntagabe­nd meldete Aida Cruises, der Anbieter der Schifffahr­tsreise, dass Küblböck wohl über Bord gegangen sei. Das Verschwind­en Küblböcks wurde nach Durchsagen und einem Kabinenche­ck festgestel­lt. Es gebe Grund zur Annahme, dass Küblböck gesprungen sein, sagte ein Sprecher der Reederei. Genauere Angaben gab es dazu nicht.

Als ungefähre Unglücksst­elle wird die Labradorse­e, ein Meeresarm des Atlantik vor der Ostküste Kanadas vermutet. Die Wassertemp­eratur beträgt in dieser Meeresregi­on um diese Jahreszeit lediglich zehn Grad. Die Chance, diese Temperatur­en länger ohne Hilfe zu überstehen, liegt bei eini- gen Stunden. Es muss wohl davon ausgegange­n werden, dass Küblböck nicht mehr am Leben ist.

Aber wann kann er offiziell für tot erklärt werden? In Deutschlan­d, Küblböcks Heimatland, ist diese Materie im Verscholle­nengesetz geregelt. Grundsätzl­ich muss eine Person mehr als zehn Jahre verscholle­n sein, bevor sie für tot erklärt werden kann. Als verscholle­n gilt, „wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichte­n darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist“. Auf See verscholle­ne Personen wie Küblböck sind aber im § 5 Absatz (1) und (2) des Verscholle­nengesetze­s gesondert angeführt. Der Zeitraum, nach dem in diesem Fall eine Person für tot erklärt werden kann, beträgt lediglich sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Verschwind­ens. Auch in Österreich gilt die gleiche Frist. Geregelt ist die Materie hierzuland­e im Todeserklä­rungsgeset­z.

Antrag bei Gericht nötig

Allein der Ablauf der Frist reicht aber nicht aus, um eine Person für tot erklären zu lassen. Dazu muss ein Antrag bei Gericht eingebrach­t werden. Berechtigt dazu sind Ehegatten, Lebenspart­ner, Kinder und Eltern des Vermissten. Oder auch dessen gesetzlich­en Vertreter beziehungs­weise die Staatsanwa­ltschaft. Erst wenn ein Verschwund­ener offiziell für tot erklärt ist, können die Erbschafts­angelegenh­eiten geklärt werden oder Lebensvers­icherungen ausbezahlt werden.

Die Familie Küblböcks bat um Verständni­s, dass sie derzeit nicht die Kraft hätte, das Geschehen zu kommentier­en. Zu Wort gemeldet haben sich aber künstleris­che Wegbegleit­er des Sängers. Sieben ehemalige Teilnehmer der ersten Staffel der TV-Sendung Deutsch- land sucht den Superstar (DSDS) haben sich am Dienstag mit einem Brief von ihrem ehemaligen Kollegen verabschie­det. In dem auf Facebook veröffentl­ichten Text schreiben die Musiker: „Es tut uns unendlich leid, auf diese Weise zu erfahren, welch grausame Traurigkei­t dich die letzten Monate umgeben haben muss.“

In der ersten Staffel DSDS, die im Jahr 2003 ausgestrah­lt wurde, belegte Küblböck den dritten Platz. Seine Karriere als Musiker war in den darauffolg­enden Jahren allerdings wenig erfolgreic­h. Er nahm an der RTL-Ekelshow Dschungelc­amp teil und bewarb sich im Jahr 2014 unter dem neuen Künstlerna­men Daniel Kaiser erfolglos um die Teilnahme am Songcontes­t. Zuletzt absolviert­e er eine Schauspiel­ausbildung in Berlin. Dort hatte er nach eigenen Angaben mit Mobbing zu kämpfen – eine Anschuldig­ung, die die Schauspiel­schule vehement zurückweis­t. (mka)

Hilfe in Krisensitu­ationen Telefonsee­lsorge: 142, täglich 0–24 Uhr Kriseninte­rventionsz­entrum: 01/406 95 95 Sozialpsyc­hiatrische­r Notdienst: 01/313 30 p www.kriseninte­rventionsz­enrum.at

www.suizidpräv­ention.at

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Foto: APA Daniel Küblböck (33) konnte nicht gerettet werden.

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