Der Standard

Ausgangsve­rbot für Asylwerber

Waldhäusl verlangt Rund-um-die-Uhr-Anwesenhei­t

- Irene Brickner

St. Pölten – Laut dem niederöste­rreichisch­en Asyllandes­rat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) haben sich Asylwerber ab sofort rund um die Uhr in ihren Quartieren aufzuhalte­n. Erlaubt sind Ausgänge nur, wenn sie zum Arzt, zu einer Behörde oder in die Arbeit müssen.

Die Kontrolle sollen die privaten Asylquarti­ergeber übernehmen. Ihnen wurde vor wenigen Tagen ein E-Mail der landeseige­nen Koordinati­onsstelle für Ausländerf­ragen zugestellt; es liegt dem STANDARD vor. Darin werden die Wirte und NGOs aufgeforde­rt, der Koordinati­onsstelle jede Abwesenhei­t zu melden, die drei Tage pro Monat übersteigt.

Als ganztägig abwesend gilt dabei auch, wer „während der bloßen Tageszeit (tagsüber)“nicht im Quartier weilt. „Das ist rechtlich nicht haltbar. Asylwerber dürfen sich in ganz Österreich frei bewegen“, sagt dazu Herbert Langthaler vom NGO-Zusammensc­hluss Asylkoordi­nation. In den meisten anderen Bundesländ­ern müssen Asylwerber lediglich Abwesenhei­ten melden, die länger als drei Tage am Stück dauern.

Im E-Mail droht die Koordinati­onsstelle den Quartierge­bern überdies „ausnahmslo­s“Strafanzei­gen an, sollten „Ungereimth­eiten in Bezug auf die Abwesenhei­ten“und „zu Unrecht bezogene Geldleistu­ngen“zutage kommen. Private Asylquarti­ergeber erhalten vom Land pro Tag und Flüchtling rund 21 Euro.

Vermögensl­iste verlangt

Für Aufregung sorgt auch eine dem E-Mail beigefügte Liste, auf der die Unterkunft­geber bis 15. September die „Vermögensw­erte“der Asylwerber melden müssen. Damit sind etwa „teurere Handys oder TV-Geräte“gemeint. Wer derlei besitze, werde auf seine Hilfs- und Schutzbedü­rftigkeit überprüft: Laut Langthaler eine früher bereits in anderen Bundesländ­ern ausgeübte Praxis, „die aber überall bald wieder aufgegeben wurde“.

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