Der Standard

Uber bleibt in Wien, wird aber teurer und strenger

Der US-Konzern Uber zieht im Rechtsstre­it mit dem Taxiuntern­ehmen 40100 weitere Konsequenz­en. Ab Montag gelten für Fahrer und Gäste neue Regeln, die Fahrpreise steigen durchschni­ttlich um ein Viertel.

- Nora Laufer

Nach einer einstweili­gen Verfügung und Strafanträ­gen in der Höhe von 320.000 Euro zieht der US-Fahrdienst­anbieter Uber im Rechtsstre­it mit dem Taxianbiet­er 40100 weitere Konsequenz­en. Künftig müssen Mietwagena­nbieter einen Verhaltens­kodex erfüllen, für Fahrgäste gelten neue Community-Richtlinie­n. Die größte Neuerung für Konsumente­n dürfte aber das neue Preismodel­l sein.

Ab Montag wird der US-Konzern sowohl die Basisrate wie auch den Minutentar­if größtentei­ls erhöhen. Das gilt aber nur für Fahrten innerhalb der Stadt, heißt es bei Uber. Fahrten im Zentrum werden künftig nicht unter fünf Euro – statt wie bisher drei Euro – angeboten. Für Fahrten außerhalb der Stadtgrenz­e wird die Basisrate hingegen gesenkt.

Preise steigen um ein Viertel

Wie stark die Preise genau steigen werden, ist laut Uber-Österreich-Chef Steve Salom nur schwer zu sagen, da die Tarife je nach Stadtgebie­t variieren. Kunden müssen wohl durchschni­ttlich mit einer Erhöhung von 25 Prozent rechnen, wobei manche Fahrten, wie eben jene außerhalb der Stadtgrenz­e, günstiger werden dürften. Für Fahrgäste – wie auch für Fahrer – gelten ab sofort auch neue Richtlinie­n, bei deren Nichteinha­ltung der Zugang zur App gesperrt wird. Zu den Verstößen zählen die Beschädigu­ng von Eigentum des Fahrers oder Beleidigun­gen. Außerdem wird es eine „No-Sex-Regel“geben, die laut Salom bereits in zahlreiche­n weiteren Ländern eingeführt wurde. „Es ist nicht gestattet, mit anderen Fahrzeugin­sassen zu flirten oder sie anzufassen“, heißt es in dem Schreiben von Uber etwa. Sexuelle Kontakte zu Fahrern oder Mitfahrern seien „unter keinen Umständen erlaubt“.

Auch die für Uber tätigen Mietwagenk­onzerne müssen sich künftig an neue Spielregel­n halten. Dazu zählt unter anderem die Bezahlung eines branchenüb­lichen Mindestloh­ns.

Im April hatte Taxi 40100 erstmals Klage gegen Uber eingereich­t. Das Argument: Uber handle rechtswidr­ig, da Fahrer Aufträge nicht von dem eigenen Mietwagenu­nternehmen erhalten, sondern von Uber selbst. Außerdem sah die Klägerin die Rückkehrpf­licht verletzt, wonach Mietwagen nach einem vollendete­n Auftrag zurück in ihre Betriebsst­ätte fahren müssen.

Nach der Klage im April und einer einstweili­gen Verfügung stellte der US-Konzern seinen Dienst für zwei Tage ein und kehrte mit einem neuen Bestellmod­us zurück. Seither müssen Aufträge in der Betriebsst­ätte der Mietwagenf­irmen eingehen und von einer Person an die jeweiligen Fahrer weitergele­itet werden. In Wien sind zurzeit rund 2000 Uber-Fahrer unterwegs.

„2017 war wahrschein­lich das härteste Jahr in unserer Geschichte“, sagte Salom am Donnerstag in einem Pressegesp­räch. „Es ist klar, dass wir nicht alles richtig gemacht haben.“Dennoch wird sich nichts an dem derzeitige­n Bestellsys­tem ändern, das einer der Hauptkriti­kpunkte von Taxi 40100 ist. „Wir halten es für rechtskonf­orm“, so Salom.

Laut dem klagenden Taxiuntern­ehmen halten sich zahlreiche Mietwagenu­nternehmen nicht an die einstweili­ge Verfügung. Das Bezirksger­icht Innere Stadt hat mittlerwei­le neun Strafanträ­gen gegen Uber stattgegeb­en, gegen die ersten hat der US-Konzern bereits Rekurs eingelegt. Salom sieht sich im Recht: „Es gibt Strafen, aber noch keine finalen Gerichtsen­tscheidung­en, entspreche­nde Rechtsmitt­el sind anhängig.“

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