Was das neue EU-Urheberrecht bedeutet
Am Mittwoch stimmte das EU-Parlament für ein neues Urheberrecht. Weitere Details müssen noch verhandelt werden. der Standard gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Frage: Was sind Uploadfilter? Antwort: Uploadfilter sind Systeme, die jegliche hochgeladenen Inhalte auf einer Plattform darauf prüfen, ob sie gegen bestimmte Vorgaben verstoßen, in diesem Fall gegen das Urheberrecht. Dazu gehören zum Beispiel Fotos, Videos und Tonaufnahmen; aber auch Texte und Programme. Beispiele sind Zusammenschnitte von Serien, aber auch Memes, die ein automatisches System nicht als Satire erkennen könnte.
Frage: Was ist mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung? Antwort: Ein Uploadfilter dürfte wohl gegen europäische Grundrecht verstoßen. Der Jurist Lukas Feiler von Baker McKenzie verweist dazu auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012: Dieser hatte entschieden, dass ein soziales Netzwerk keine automatischen Filtermechanismen gegen Urheberrechtsverletzungen einführen muss. „Der EuGH hat klare Schranken gesetzt“, sagt Feiler. Ein Uploadfilter würde wohl angefochten und vom Höchstgericht gekippt werden – bis dahin vergingen freilich ein paar Jahre.
Frage: Sind solche Filter nur für Urheberrechtsverletzungen angedacht? Antwort: Auch in anderen Bereichen könnten Uploadfilter zum Einsatz kommen. Etwa plant die EU-Kommission einen solchen für Inhalte, die zu terroristischen Straftaten aufrufen oder solche darstellen.
Frage: Was ist die „Linksteuer“? Antwort: Bei Verweisen sollen nur noch „einzelne Wörter“des verlinkten Texts angeführt werden dürfen. Das soll Nachrichtenaggregatoren wie Google News das Leben schwermachen, könnte aber das Internet fundamental verändern. Oft bestehen schon die verlinkten Internetadressen aus einer Reihe von Wörtern, etwa einer langen Artikelüberschrift. Bei einer strengen Auslegung wären solche Links also verboten.
Frage: Wie würde eine Linksteuer die Medienlandschaft verändern? Antwort: Die Einführung des Leistungsschutzrechts in Deutschland hat gezeigt, dass Verlage schließlich doch nicht auf Zugriffe über Google News verzichten wollen. Die meisten Verlage haben Google Ausnahmeregelungen gewährt. Außerdem könnte es zu einer paradoxen Situation kommen: Wenn Zeitung A etwa in eigenen Worten über einen Artikel aus Zeitung B berichtet, könnte das erst dann rechtlich heikel werden, wenn Zeitung A auf den Artikeltext bei Zeitung B verlinkt und die URL des verlinkten Artikels die Überschrift des Artikels enthält. Das wäre der „Untergang des Grundgedankens des Internets“, sagt Feiler.
Frage: Hätten Europäer einen Nachteil, oder gelten die Regeln weltweit? Antwort: In den USA gibt es im Urheberrecht breitflächige Ausnahmen, die unter dem Begriff „Fair Use“zusammengefasst werden. Das europäische Regelwerk gilt nur für Inhalte, die in der EU abrufbar sind. Das heißt, dass es zu Blockaden für europäische Nutzer kommen könnte, erklärt Feiler. Deutsche User waren das bisher schon dank der berühmten „Gema“-Sperren, benannt nach der deutschen Verwertungsgesellschaft, auf Youtube gewöhnt.
Frage: Ist das neue Urheberrecht in dieser Form fix? Antwort: Nein – die Pläne sollen nun im EU-Rat mit den Regierungen diskutiert werden. Dann stimmt das EU-Parlament im Mai nochmals ab. Bei einem Nein wird der gesamte Prozess wiederholt.