LESERSTIMMEN
Umfassend und tiefgehend
Betrifft: „Als der Code des Lebens erfunden wurde“von Klaus Taschwer der Standard, 8./9. 9. 2018 Im Standard wird für mich der umfassendste und tiefgehendste Wissenschaftsjournalismus im deutschen Sprachraum dargeboten. Herzliche Gratulation und vielen Dank dafür. Eduard Holzer
per Mail
Verdunkelungsgefahr
Betrifft: „Weiter Weg zur ewigen Sommerzeit“von Thomas Mayer
der Standard, 4. 9. 2018 Mit Schrecken verfolge ich den Verlauf der Diskussion rund um die Sommerzeit. Aufgeschreckt durch über drei Millionen – von der Bild- Zeitung, Krone und ähnlichen Boulevardmedien – hysterisierte Deutsche und Österreicher, plant die EU-Kommission, die Empfehlungen bezüglich Zeitumstellung aufzuheben, und in der Folge planen die Regierungen, auf permanente Sommerzeit umzustellen.
Dass die Auswirkungen der Zeitumstellung komplett übertrieben dargestellt werden, ist schon allein dadurch evident, dass Millionen Mitteleuropäer jährlich zu Urlaubsdestinationen aufbrechen, die mindestens eine Stunde Zeitverschiebung zu Europa haben. Interessanterweise fallen diese Personen an den Zielorten der Flieger nicht komplett desorientiert, depressiv oder gar dem Tode nahe aus den Flugzeugen.
Die permanente Sommerzeit hat in Österreich zur Folge, dass in den Wintermonaten zehntausende Kinder um mindestens zwei Monate länger in der Dunkelheit den Weg zu Schule (oder in meinem Fall Bahnhof) antreten müssen. Bisher waren der Dezember und der Jänner die „dunklen“Monate. Mit der permanenten Sommerzeit besteht dieser verkehrstechnisch ungünstige Zustand mindestens von November bis Feber. Gert Hofstätter
9330 Althofen
Wertungswiderspruch
Betrifft: „Ab sofort gilt null Toleranz für lernende Asylwerber“von Nina Weißensteiner und András Szigetvari der Standard, 13. 9. 2018 Der Feststellung des Innenministeriums, dass eine Lehrstelle „nicht per se eine aufschiebende Wirkung oder gar ein Aufenthaltsrecht im Asylverfahren bewirkt“, ist aufgrund der geltenden Rechtslage zuzustimmen.
Strikt abzulehnen ist jedoch, dass das Innenministerium daraus ableitet, ein für die Dauer der Ausbildung geschaffener Aufenthaltstitel würde jedes Asylverfahren ad absurdum führen.
Die österreichische Rechtsordnung sieht beispielsweise für rechtskräftig verurteilte Straftäter die – für die persönliche Zukunft des Straftäters sehr sinnvolle und hilfreiche – Möglichkeit eines Strafaufschubs vor, wenn „der Aufschub für das spätere Fortkommen des Verurteilten zweckmäßig erscheint“(§6 StVG). Niemand wird behaupten, dass da- durch das Strafverfahren ad absurdum geführt werden würde.
Österreichischen Straftätern – zuletzt medienwirksam etwa Peter Westenthaler – einen Aufschub vom Vollzug rechtskräftiger Strafurteile zu gewähren, während unbescholtenen, arbeitswilligen jungen Menschen ihre berufliche Zukunft zerstört werden soll, stellt einen eklatanten Wertungswiderspruch dar, da in der österreichischen Rechtsordnung auf das berufliche Fortkommen von Straftätern offenbar größere Rücksicht genommen werden soll als auf das berufliche Fortkommen von Lehrlingen. Andreas Hölzl
Institut für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte
und Religionsrecht, Johannes-Kepler-Universität Linz