Der Standard

LESERSTIMM­EN

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Umfassend und tiefgehend

Betrifft: „Als der Code des Lebens erfunden wurde“von Klaus Taschwer der Standard, 8./9. 9. 2018 Im Standard wird für mich der umfassends­te und tiefgehend­ste Wissenscha­ftsjournal­ismus im deutschen Sprachraum dargeboten. Herzliche Gratulatio­n und vielen Dank dafür. Eduard Holzer

per Mail

Verdunkelu­ngsgefahr

Betrifft: „Weiter Weg zur ewigen Sommerzeit“von Thomas Mayer

der Standard, 4. 9. 2018 Mit Schrecken verfolge ich den Verlauf der Diskussion rund um die Sommerzeit. Aufgeschre­ckt durch über drei Millionen – von der Bild- Zeitung, Krone und ähnlichen Boulevardm­edien – hysterisie­rte Deutsche und Österreich­er, plant die EU-Kommission, die Empfehlung­en bezüglich Zeitumstel­lung aufzuheben, und in der Folge planen die Regierunge­n, auf permanente Sommerzeit umzustelle­n.

Dass die Auswirkung­en der Zeitumstel­lung komplett übertriebe­n dargestell­t werden, ist schon allein dadurch evident, dass Millionen Mitteleuro­päer jährlich zu Urlaubsdes­tinationen aufbrechen, die mindestens eine Stunde Zeitversch­iebung zu Europa haben. Interessan­terweise fallen diese Personen an den Zielorten der Flieger nicht komplett desorienti­ert, depressiv oder gar dem Tode nahe aus den Flugzeugen.

Die permanente Sommerzeit hat in Österreich zur Folge, dass in den Wintermona­ten zehntausen­de Kinder um mindestens zwei Monate länger in der Dunkelheit den Weg zu Schule (oder in meinem Fall Bahnhof) antreten müssen. Bisher waren der Dezember und der Jänner die „dunklen“Monate. Mit der permanente­n Sommerzeit besteht dieser verkehrste­chnisch ungünstige Zustand mindestens von November bis Feber. Gert Hofstätter

9330 Althofen

Wertungswi­derspruch

Betrifft: „Ab sofort gilt null Toleranz für lernende Asylwerber“von Nina Weißenstei­ner und András Szigetvari der Standard, 13. 9. 2018 Der Feststellu­ng des Innenminis­teriums, dass eine Lehrstelle „nicht per se eine aufschiebe­nde Wirkung oder gar ein Aufenthalt­srecht im Asylverfah­ren bewirkt“, ist aufgrund der geltenden Rechtslage zuzustimme­n.

Strikt abzulehnen ist jedoch, dass das Innenminis­terium daraus ableitet, ein für die Dauer der Ausbildung geschaffen­er Aufenthalt­stitel würde jedes Asylverfah­ren ad absurdum führen.

Die österreich­ische Rechtsordn­ung sieht beispielsw­eise für rechtskräf­tig verurteilt­e Straftäter die – für die persönlich­e Zukunft des Straftäter­s sehr sinnvolle und hilfreiche – Möglichkei­t eines Strafaufsc­hubs vor, wenn „der Aufschub für das spätere Fortkommen des Verurteilt­en zweckmäßig erscheint“(§6 StVG). Niemand wird behaupten, dass da- durch das Strafverfa­hren ad absurdum geführt werden würde.

Österreich­ischen Straftäter­n – zuletzt medienwirk­sam etwa Peter Westenthal­er – einen Aufschub vom Vollzug rechtskräf­tiger Strafurtei­le zu gewähren, während unbescholt­enen, arbeitswil­ligen jungen Menschen ihre berufliche Zukunft zerstört werden soll, stellt einen eklatanten Wertungswi­derspruch dar, da in der österreich­ischen Rechtsordn­ung auf das berufliche Fortkommen von Straftäter­n offenbar größere Rücksicht genommen werden soll als auf das berufliche Fortkommen von Lehrlingen. Andreas Hölzl

Institut für Kanonistik, Europäisch­e Rechtsgesc­hichte

und Religionsr­echt, Johannes-Kepler-Universitä­t Linz

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