NS-Widerstand als „Verrat“
FP-naher Richter in spe verunglimpfte Jägerstätter
Wien – Die Aufregung rund um den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verwaltungsrichterkandidaten Hubert Keyl reißt nicht ab. Keyl, ein früherer Mitarbeiter von Ex-FPÖ-Politiker Martin Graf, soll wie berichtet Richter am Bundesverwaltungsgericht werden – und dort über Asylberufungen entscheiden.
Keyls Nähe zum Rechtsextremismus geht aus mehreren Belegen hervor. So zeigte das Profil ein Foto Keyls, auf dem er mit dem Kühnengruß, einer nicht strafbaren Abwandlung des Hitlergrußes, posiert. Der Ex-Burschenschafter agitierte zudem gegen die Seligsprechung des von den Nazis ermordeten katholischen Pfarrers Franz Jägerstätter. Jägerstätter hatte den Dienst in der Wehrmacht verweigert und war 1943 hingerichtet worden. Während die katholische Kirche Jägerstätter eine späte Würdigung zugedachte, trat Keyl als Vorsitzender eines Per- sonenkomitees „Soldaten sagen nein zu Jägerstätters Seligsprechung“auf. Die Würdigung sei ein „Schlag ins Gesicht jedes gläubigen Soldaten“, so Keyl in einem Artikel im Magazin Zur Zeit. Wer den Dienst in der Wehrmacht verweigert habe, sei „ein Verräter, und Verräter soll man verurteilen und nicht seligsprechen“, so Keyl weiter. Eine Äußerung, die, wenngleich verjährt, womöglich unter das NS-Verbotsgesetz gefallen wäre – zumindest sei es „ein Grenzfall“, sagt Strafrechtler Farsam Salimi zum STANDARD.
Die Nominierung Keyls dürfte jedenfalls mit knapper Mehrheit erfolgt sein, wie der STANDARD von Eingeweihten erfuhr. Im Personalsenat des Bundesverwaltungsgerichts, wo der Dreiervorschlag an die Regierung erstellt wird, sei man sich der möglichen negativen Folgen für das Ansehen des Gerichts bewusst gewesen. Man habe dies aber zugunsten eines besseren Drahts zur blauen Regierungshälfte in Kauf genommen.