Der Standard

Grassers Hochzeitst­ag und „Täter“Meischi

Richterin besserte Grasser beim Datum der Eheschließ­ung aus – Grasser plante Buch

- Renate Graber

Wien – Viele Umstände hat BuwogRicht­erin Marion Hohenecker auch am 48. Verhandlun­gstag zur Korruption­scausa nicht gemacht – schnörkell­os köpfelte sie mitten in die Tiefen bzw. Untiefen der Einvernahm­e des Erstangekl­agten. Als hätte es keine 47-tägige Sommerpaus­e gegeben, konfrontie­rte sie Exfinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser mit diversen Einvernahm­eprotokoll­en.

Und sie stellte dabei gleich auch Grassers bisherige Verantwort­ung auf die Probe, etwa bei der Frage, ob der Exminister einst wohl selbst E-Mails geschriebe­n hat. Der Erstangekl­agte bestreitet das ja, sagte aus, er habe erst vor kurzem begonnen, vom Handy aus E-Mails zu schreiben, als Minister habe er diese Arbeit von anderen machen lassen. Er sei halt ein „später Technologi­enutzer“, wiederholt­e Grasser. Allerdings zeigte die Vorsitzend­e des Richtersen­ats dann ein paar Grasser-E-Mails aus dem Jahr 2002, was beim Exminister eine Erinnerung­slücke zutage förderte: Das sei schließlic­h schon zwölf Jahre her. Grundsätzl­ich seien seine E-Mails vom Ministerbü­ro aufgearbei­tet worden, offenbar habe er aber ein paar auch selbst beantworte­t. Die „Tendenz“seiner Aussage sei jedenfalls richtig, beteuerte Grasser.

Von der Recherchea­rbeit der Richterin zeigte er sich nach der Sommerpaus­e beeindruck­t. Schon er lese viel, sie aber noch viel mehr, meinte er, und: „Sie sind nicht zu beneiden.“Anlass für diese Würdigung waren Transaktio­nen auf dem Konto der Briefkaste­nfirma Mandarin, auf dem das sogenannte Schwiegerm­uttergeld gelandet ist.

Für ein wenig Erheiterun­g und Grassers noch höhere Hochachtun­g sorgte Hohenecker dann, als er auf seinen Hochzeitst­ag zu sprechen kam. Die Richterin korrigiert­e das von ihm genannte Datum um einen Tag – und hatte recht.

Die 500.000 Euro, die seine Schwiegerm­utter seiner Frau geschenkt habe (wie Grasser nun argumentie­rt), nahmen auch am Mittwoch etlichen Raum ein. Dieses Geld (die Anklage rechnet es Grasser zu) „war nie mein Geld und ist nicht mein Geld“, erklärte er vor Gericht. Und habe schon gar nichts mit der Buwog zu tun – was aber allein aus zeitlichen Gründen außer Streit steht.

Warum die halbe Million Euro von der Schwiegerm­utter, aus der dank Veranlagun­gserlös aus dem Hypo-Genusssche­in 784.000 Euro wurden, trotzdem Thema ist: Die Anklage geht davon aus, dass sich diese Summe auf dem MandarinKo­nto mit Werten aus der BuwogProvi­sion vermischt habe. Und an der soll Grasser ja laut Anklage mitgeschni­tten haben, was er bestreitet. Für ihn und alle anderen Angeklagte­n gilt die Unschuldsv­ermutung.

Nicht müde wurde Grasser, seine Behandlung durch die Staatsanwa­ltschaft zu bedauern. Die Anklagebeh­örde dichte ihm neben dem Schwiemuge­ld auch ein Konto in Liechtenst­ein an, da komme „eine Spekulatio­n zur anderen“. Übrigens hatte Grasser nach Aufpoppen der Causa Buwog die Idee, ein Buch zu schreiben, seinen Trauzeugen Walter Meischberg­er hätte er darin als „Täter“dargestell­t. Das habe er aber nicht „rechtlich gemeint“, erklärte Grasser dazu.

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