Widerstand gegen Überwachung
Einrichtungen lehnen Polizeizugriff auf Kameras ab
Innsbruck – Die Vorbereitungen des Innenministeriums, um künftig in Echtzeit auf Überwachungskameras öffentlicher Einrichtungen zugreifen zu können, stoßen auf Kritik. Einerseits will die Opposition Auskunft darüber, wer wann Zugang zu diesen geplanten Schnittstellen haben wird. Die Neos bereiten dazu bereits eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister vor.
Andererseits sehen Datenschützer Erklärungsbedarf. Denn das laut Ministerium durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes gedeckte Vorhaben widerspricht nach Einschätzung von Experten geltenden Datenschutzrichtlinien. Denen fühlen sich nämlich einige der angefragten Einrichtungen verpflichtet.
So wollen etwa die Tirol-Kliniken der Anfrage der Behörde nach Zugang zu den Videobildern nicht nachkommen, weil man selbst gar keinen öffentlichen Raum überwachen dürfe. Ob die Polizei in solchen Fällen auf Zugriff bestehen kann, ist offen. (red)
Das aktuelle Videoüberwachungsprojekt des Innenministeriums wirft bei Datenschützern und der Opposition zahlreiche Fragen auf. Wie der STANDARD am Mittwoch berichtete, fordern die Landespolizeidirektionen derzeit österreichweit öffentliche Einrichtungen und private Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag dazu auf, dem Innenministerium Zugang zu den Bildern ihrer Videoüberwachungsanlagen zu ermöglichen. Und zwar in Echtzeit.
Solch eine Nutzung von Livebildern ist jedoch den meisten der angeschriebenen Einrichtungen selbst nicht erlaubt. Das verbieten Datenschutzrichtlinien. Das Ministerium verweist hier auf das novellierte Sicherheitspolizeigesetz als rechtliche Grundlage für sein Vorhaben.
Die eingeforderten Informationen – wie viele Kameras betrieben werden und wie die Polizei technische Schnittstellen einrichten kann, um diese Bilder in Echtzeit zu nutzen – würden dazu dienen, entsprechenden Speicherplatz und Leistungskapazitäten zu beschaffen, so das Ministerium.
Doch nicht alle Adressaten wollen mitspielen. So erteilen etwa die Tirol Kliniken dem Innenministerium eine Absage: „Dieses Anliegen betrifft uns nicht, da nach der Überwachung von öffentlichen Orten gefragt wird. Wir sichern aber nur unser eigenes Areal. Wenn unsere Kameras öffentliche Bereiche mit erfassen, müssen diese sogar elektronisch ausgeblendet werden.“
Wie man seitens des Ministeriums auf solche Absagen reagiert, ist nicht bekannt. Doch man verweist nachdrücklich darauf, dass „klar definiertes NichtZiel eine 24/7-Echtzeitüberwachung“sei. Die Polizei werde „nur bei konkreten Anlassfällen“mitschauen. Der Rechtsschutz werde insofern gewahrt, als bei jedem Zugriff auf solches Material die Verständigung des Rechtsschutzbeauftragten Pflicht sei.
Diese Erklärungen genügen der Opposition nicht. Die Neos formulierten am Mittwoch auf Basis des STANDARD- Artikels eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), wie der stellvertretende Klubobmann Nikolaus Scherak bestätigte: „Uns ist unklar, was es mit den vom Ministerium geplanten Schnittstellen auf sich hat. Wer darf wann darauf zugreifen?“
Bei der Liste Pilz findet Justizsprecher Alfred Noll klare Worte. Er warnt vor einem „hypertrophen Sicherheitsstaat“und setzt darauf, dass den „totalitären Tendenzen“der Regierung mit einem EU- Vertragsverletzungsverfahren Einhalt geboten werde. SPÖ-Sicherheitssprecherin Angela Lueger kritisiert eine „datenschutzrechtliche Schieflage“hinsichtlich des geplanten Zugriffs.
Denn die gesetzliche Basis, auf der dieser Ausbau der Überwachung basiert, ist unter Experten umstritten. Angelika Adensamer, Juristin bei der Grundrechtsorganisation Epicenter Works, spricht von einem Konflikt zweier Gesetze: „des Datenschutzgesetzes, nach dem sich das Krankenhaus richten muss, und des Sicherheitspolizeigesetzes, das die Grundlage für die Behörde darstellt“. Sie hält es für möglich, dass die Polizei die Herausgabe aber erzwingen kann.
Die Entscheidung, die Livebilder zu nutzen, wird künftig die Exekutive selbst treffen, Beschwerden werden erst nachträglich möglich sein. Adensamer fordert daher vorab eine Evaluierung aller Überwachungsbefugnisse.