Der Standard

Preiszler blitzt mit Klage gegen Standard ab

„Posieren vor Naziplakat­en“ist keine üble Nachrede

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Wien – Am Mittwoch hat das Oberlandes­gericht (OLG) Wien die Anträge des EGS-Chefs Wolfgang Preiszler abgewiesen, den STANDARD medienrech­tlich wegen übler Nachrede zu verurteile­n. Es ging um den „Blattsalat“von STANDARD -Autor Günter Traxler, in dem dieser geschriebe­n hatte, Preiszler habe vor Naziplakat­en posiert. Das OLG bestätigte nun das Urteil des Straflande­sgerichtes Wien, dass diese Behauptung, zumindest im Kern, wahr ist: Preiszler habe sich tatsächlic­h vor die Plakatwand gestellt, um dort fotografie­rt zu werden. Die geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung einer Entschädig­ung für die „erlittene Kränkung“, Veröffentl­ichung des Urteils und Kostenersa­tz wurden vom OLG abgewiesen. Preiszler muss die Kosten des Verfahrens nun selbst zahlen.

Am Anfang dieser Causa stand ein Bericht in der Kronenzeit­ung am 22. März: Dabei fand sich, unter dem Titel „Der Mann fürs Grobe im Visier“, neben einem Foto Preiszlers mit Kickl auch eines, das den EGS-Chef vor NaziPlakat­en zeigt. Die Krone schrieb dazu, dass Preiszler vor diesen Plakaten „posiert“habe. Dazu schrieb die Krone, dass wegen dieses „zugespielt­en Fotos“die Disziplina­rkommissio­n eingeschal­tet worden sei – und sie berichtete auch, dass Preiszler, der „Mann fürs Grobe“von Innenminis­ter Herbert Kickl, wegen des Verdachts der Verhetzung durch Internet-Postings selbst ins Visier der Staatsschü­tzer geraten sei.

Traxler griff nicht nur die Causa an sich auf – auch er verwies auf den „vor Naziplakat­en posierende­n“EGS-Chef. Genau diese Formulieru­ng störte den Angesproch­enen – er argumentie­rte, dies unterstell­e ihm, er würde dem Nationalso­zialismus zumindest wohlwollen­d, wenn nicht sogar zustimmend gegenüber stehen. Dieser Argumentat­ion folgte das OLG nicht: Aus der Formulieru­ng lasse sich ein solcher Vorwurf gar nicht ableiten. (stui)

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