Preiszler blitzt mit Klage gegen Standard ab
„Posieren vor Naziplakaten“ist keine üble Nachrede
Wien – Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Anträge des EGS-Chefs Wolfgang Preiszler abgewiesen, den STANDARD medienrechtlich wegen übler Nachrede zu verurteilen. Es ging um den „Blattsalat“von STANDARD -Autor Günter Traxler, in dem dieser geschrieben hatte, Preiszler habe vor Naziplakaten posiert. Das OLG bestätigte nun das Urteil des Straflandesgerichtes Wien, dass diese Behauptung, zumindest im Kern, wahr ist: Preiszler habe sich tatsächlich vor die Plakatwand gestellt, um dort fotografiert zu werden. Die geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung einer Entschädigung für die „erlittene Kränkung“, Veröffentlichung des Urteils und Kostenersatz wurden vom OLG abgewiesen. Preiszler muss die Kosten des Verfahrens nun selbst zahlen.
Am Anfang dieser Causa stand ein Bericht in der Kronenzeitung am 22. März: Dabei fand sich, unter dem Titel „Der Mann fürs Grobe im Visier“, neben einem Foto Preiszlers mit Kickl auch eines, das den EGS-Chef vor NaziPlakaten zeigt. Die Krone schrieb dazu, dass Preiszler vor diesen Plakaten „posiert“habe. Dazu schrieb die Krone, dass wegen dieses „zugespielten Fotos“die Disziplinarkommission eingeschaltet worden sei – und sie berichtete auch, dass Preiszler, der „Mann fürs Grobe“von Innenminister Herbert Kickl, wegen des Verdachts der Verhetzung durch Internet-Postings selbst ins Visier der Staatsschützer geraten sei.
Traxler griff nicht nur die Causa an sich auf – auch er verwies auf den „vor Naziplakaten posierenden“EGS-Chef. Genau diese Formulierung störte den Angesprochenen – er argumentierte, dies unterstelle ihm, er würde dem Nationalsozialismus zumindest wohlwollend, wenn nicht sogar zustimmend gegenüber stehen. Dieser Argumentation folgte das OLG nicht: Aus der Formulierung lasse sich ein solcher Vorwurf gar nicht ableiten. (stui)